Solingen Salafisten-Demo: Staatsanwalt geht gegen Freispruch vor

Solingen · Auch vier Jahre nach den Krawallen vor dem Solinger Rathaus geht die Aufarbeitung der Ereignisse rund um die damalige Kundgebung von radikalen Islamisten weiter. Am Dienstag begann am Wuppertaler Landgericht das Berufungsverfahren gegen einen 33-jährigen Hamburger.

 2012 war es bei einer Salafisten-Demo in Solingen zu Ausschreitungen gekommen.

2012 war es bei einer Salafisten-Demo in Solingen zu Ausschreitungen gekommen.

Foto: mak (Archiv)

Den hatte das Solinger Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen von jeweils 60 Euro verurteilt, weil er sich bei bei der Protestaktion der Salafisten gegen die von der rechtsextremen Partei Pro NRW gezeigten Mohammed-Karikaturen am 1. Mai 2012 vermummt hatte.

Freigesprochen worden war er hingegen vom Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Anschluss an die Demo. Auch für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hatte das Gericht keinen ausreichenden Anhaltspunkt gesehen.

Die Staatsanwaltschaft ist jedoch weiter anderer Auffassung und fechtet das Urteil aus erster Instanz an. Sie beruft sich auf Zeugenaussagen, nach denen einer der Männer, die zwei Solinger damals angriffen, ein T-Shirt mit der Aufschrift "I love Islam" getragen habe — wie der Angeklagte an jenem Tag.

Der jedoch bestritt auch am Dienstag jegliche Gewaltbereitschaft und distanzierte sich von den Übergriffen der Mit-Demonstranten, die mit Fahnenmasten und Steinen auf die Polizei losgegangen waren. Videoaufnahmen vom Tattag bestätigen, dass sich der Mann an keinerlei Übergriffen beteiligte. Auch die hasserfüllten Reden des inzwischen verurteilten Salafisten-Wortführers spiegelten nicht seine Auffassung vom Islam wider, beteuerte der Familienvater.

Der Mann war am 1. Mai 2012, angeblich animiert durch Bekannte in einer Moschee, nach Solingen gekommen. Dort habe er einer "kleinen Gemeinde" wegen einer rechtsextremen Kundgebung beistehen sollen. Von den Plänen, gegen die Wahlkampfveranstaltung von Pro NRW zu demonstrieren und mit Gewalt auf das erwartete Zeigen der Mohammed-Karikaturen zu reagieren, will er nichts mitbekommen haben.

Am ersten Tag des Berufungsverfahrens hörte das Gericht einige Zeugen zu den Vorkommnissen am Rathausplatz. Von dort war der Angeklagte im Tumult entkommen und in der Moschee der inzwischen verbotenen Vereinigung Millatu Ibrahim geflohen, wo ihn die Polizei mit anderen Teilnehmern der Kundgebung verhaftete. Insgesamt hatte es 81 Festnahmen gegeben. Das Verfahren wird fortgesetzt.

(ied)
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