Solingen Schläge auf Polizistin zugegeben

Solingen · Vier Angeklagte stehen nach einer Massenschlägerei in Hochdahl vor Gericht.

 Eine Hundertschaft der Polizei rückte in Hochdahl bei der Schlägerei an.

Eine Hundertschaft der Polizei rückte in Hochdahl bei der Schlägerei an.

Foto: Oliver Wiegand

Immer wieder schauen sich die Prozessbeteiligten das Video an. Offenbar hatte ein Zeuge die Schlägerei auf dem Hochdahler Markt, bei der zwei libanesische Großfamilien aneinandergeraten sein sollen, aus der Entfernung und von oben herab mit dem Handy gefilmt und dem Gericht zur Verfügung gestellt.

Dieser Mitschnitt der Geschehnisse vom 17. August 2016 wurde gestern beim Prozessauftakt gegen vier in Erkrath, Solingen und Düsseldorf wohnhafte Angeklagte aus der Hells Angels-Szene zum Dreh- und Angelpunkt einer Debatte, die aus Sicht der Verteidiger etliche Fragen aufwarf. Einer erklärte stellvertretend für seinen Mandanten, dass dieser zwei Polizeibeamtinnen angegriffen haben soll. Allerdings erst, nachdem er Reizgas abbekommen habe. "Das hat ihn erregt, dann hat er der Beamtin einen Faustschlag verpasst", versuchte der Verteidiger, die Kurzschlusshandlung seines Mandanten zu erklären.

Ein weiterer Angeklagter soll ebenfalls Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben. Auf dem Video ist er mit erhobenen Armen in unmittelbarer Nähe einer Polizeibeamtin zu sehen, die mit dem Schlagstock auf einen Angreifer eingeschlagen hatte, der wiederum einen Kollegen verletzt hatte. Im Zeugenstand erinnerte sich die Beamtin daran, dass der Angeklagte zu ihr gesagt haben soll: "Hey, lass das". Für die Staatsanwaltschaft war das Grund genug, um von einer Angriffshandlung auszugehen. Ebenjene Polizeibeamtin war es, die im Laufe der Auseinandersetzung später irgendwann die Waffe zog, woraufhin sich die Beteiligten vom Ort des Geschehens entfernten.

Am Hochdahler Markt soll es zuvor einen Streit um einen Parkplatz gegeben haben. Mehr als 100 Mitglieder einer libanesischen Großfamilie sollen daraufhin mit Unterstützern und Mitgliedern eines Charters der Hells Angels in Streit geraten sein. "Man konnte hören, dass es vor Ort nicht gut lief für die Kollegen", erinnerte sich die Polizeikommissarin an die abgehörten Funksprüche. Als sie dort angekommen sei, habe nur noch Chaos geherrscht. Kann in diesem Fall von gemeinschaftlicher Körperverletzung gesprochen werden ? Kann der Anklagevorwurf der schweren Körperverletzung aufrechterhalten werden ? Und liefert das aus großer Entfernung aufgenommene Video genug belastbares Beweismaterial, um allen vier Angeklagten zweifelsfrei im Gerichtsverfahren ihre Mittäterschaft bewiesen zu können ? Das sind Fragen, mit denen sich das Gericht im Fortgang des Verfahrens zu befassen haben wird.

Die Verteidigung hingegen stützt sich auf die These, dass die Mitschnitte nicht aussagekräftig genug seien. "Hier wurde aus einem Video ein Fall gemacht", wandte sich einer der Anwälte mit scharfem Ton an den Staatsanwalt.

(RP)
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