Solingen Silvester-Feuerwerk gibt es ab 28. Dezember

Solingen · Rund 30 Millionen Euro werden in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel für Raketen und Böller ausgeben, so eine Schätzung des Handelsverbandes.

Damit der Wechsel in das neue Jahr nicht nur schön aussieht, sondern auch ohne gefährliche Zwischenfälle gelingt, sollten Verbraucher beim Kauf und der Handhabung von Feuerwerksartikeln einige Dinge beachten.

Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel, Batterien, Knallkörper und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II sind ab Donnerstag, 28. Dezember, bis einschließlich Samstag, 30. Dezember, im Handel erhältlich. Kauf und Verwendung dieser Feuerwerkskörper sind ausschließlich Personen über 18 Jahren gestattet.

Gezündet werden darf das Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen.

Der Handelsverband weist die Verbraucher ausdrücklich darauf hin, beim Kauf darauf zu achten, dass die Feuerwerksartikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-PI oder II - vierstellige Zahl) tragen. Sie können auch gemäß EGKonformitätsnachweisverfahren mit einem CE-Zeichen und einer europäischen Registriernummer gekennzeichnet sein.

(red)
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