Solingen

Verpachtung In städtischer Hand befinden sich in Solingen derzeit 36 öffentliche Kleingartenanlagen und insgesamt 1972 Parzellen. Diese Zahlen sind nach Angaben des Stadtdienstes Natur und Umwelt in der jüngeren Vergangenheit weitgehend konstant geblieben. Die Verpachtung der einzelnen Kleingärten wickelt im Rahmen des 1998 abgeschlossenen Generalpachtvertrages der Stadtverband Solingen der Kleingärtner ab. Die 34 Vereine kümmern sich um die Pflege der Anlagen.

Verpachtung In städtischer Hand befinden sich in Solingen derzeit 36 öffentliche Kleingartenanlagen und insgesamt 1972 Parzellen. Diese Zahlen sind nach Angaben des Stadtdienstes Natur und Umwelt in der jüngeren Vergangenheit weitgehend konstant geblieben. Die Verpachtung der einzelnen Kleingärten wickelt im Rahmen des 1998 abgeschlossenen Generalpachtvertrages der Stadtverband Solingen der Kleingärtner ab. Die 34 Vereine kümmern sich um die Pflege der Anlagen.

Gesetzgebung Die kleingärtnerische Nutzung regelt das Bundeskleingartengesetz aus dem Jahr 1983. Dessen erster Artikel definiert den Kleingarten als einen "Garten, der dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern zusammengefasst sind."

Stadtverband An ihn können sich die Solinger Kleingärtner in vertraglichen und baulichen Fragen wenden. Die Sprechstunde ist dienstags von 17 bis 19 Uhr in den Räumen an der Wittekindstraße 2. Telefonisch ist der Verband erreichbar unter 81 20 68.

Ihr Kleingarten

Bauen Sie in Ihrem Kleingarten etwas Außergewöhnliches an ? Genießen Sie einen tollen Ausblick ? Oder was macht sonst Ihren Kleingarten besonders ? Rufen Sie uns an unter 02191 / 999 322 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an redaktion@solinger-morgenpost.de.

(RP)
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