Solingen Solinger Tagesmütter werden ausreichend bezahlt

Solingen · Die Höhe und pauschale Art der Vergütung, die die Stadt Solingen den derzeit 75 städtischen Tagespflegepersonen zukommen lässt, ist nicht zu beanstanden. Zu dieser Einschätzung gelangte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, bei dem die Stadt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf in Revision gegangen war.

Gleichwohl wurden bestimmte Richtlinien der Stadt Solingen - wie in der ersten Instanz - als unzulässig angesehen, weil eine gesetzliche Legitimation durch Bundes- und Landesrecht fehlt. Insofern hat das OVG-Urteil überkommunale Bedeutung, denn den Städten fehlten bislang verbindliche überörtliche Rechtsgrundlagen zu Fragen wie Kündigungsfristen, Urlaubs- und Vertretungssituationen sowie Zuzahlungen, die über das Essensgeld hinausgehen.

Letzteres wurde jetzt in einer Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 1. August 2014 festgelegt - entsprechend der von der Stadt bislang geforderten Regelung, keine über die Elternbeiträge hinausgehenden Zahlungen zu verlangen.

Zwei Solinger Tagesmütter, die gemeinsam eine sogenannte Großpflegestelle mit bis zu neun Kindern unterhalten, hatten gegen die Stadt geklagt. Anlass war die Höhe ihrer Vergütung und die Zulässigkeit bislang geltender Richtlinien angesichts der wechselseitigen Anforderungen von Eltern, Tagespflegepersonen und der öffentlichen Hand.

Weil die beiden Solingerinnen die von der Stadt aufgestellten Richtlinien für Tagemütter nicht mehr anerkannten, wurden ihnen auch nicht mehr die Sach- und Aufwandsentschädigung von zuletzt 4,40 Euro pro Stunde und Kind gezahlt - ein pauschaler Satz, der derzeit im Rahmen der öffentlich finanzierten Kindertagespflege gültig ist. Diese ausstehenden Entgelte in Höhe von rund 61 000 Euro, die den Klägerinnen nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes noch zustanden, wurden inzwischen von der Stadt Solingen gezahlt. "Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert", sagt Stadtdirektor Hartmut Hoferichter. Derzeit würden die Kommunen durch fehlende gesetzliche Regelungen vor kaum lösbare Probleme gestellt.

(red)
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