Solingen Sparen lässt P-Konto-Nutzer in Falle tappen

Solingen · Geldbeträge auf einem Pfändungsschutzkonto, die aus dem Vormonat stammen, sollten verbraucht werden, rät die Verbraucherzentrale. Zu groß sei die Gefahr, ansonsten mit leeren Händen dazustehen.

 Britta Masuch rät dazu, das Geld vom P-Konto zu sichern.

Britta Masuch rät dazu, das Geld vom P-Konto zu sichern.

Foto: mak (Archiv)

Der Grundfreibetrag verschafft verschuldeten Haushalten eine trügerische Sicherheit: 1073,88 Euro pro Monat sind auf einem Pfändungsschutzkonto, vereinfacht auch P-Konto genannt, von einer Pfändung ausgenommen. Noch höher fällt dieser Betrag bei Unterhalt oder Sozialleistungen für eine oder mehrere weitere Personen aus. Doch die Regel hat einen Pferdefuß: Denn das unverbrauchte Guthaben kann nur von einem auf den nächsten Monat übertragen werden - mit anderen Worten: Ansparen kann zum Problem werden.

Ein Beispiel erlebte kürzlich Schuldnerberaterin Kirsten Liske von der Verbraucherzentrale: "Ende Oktober war das Kindergeld für drei Kinder in Höhe von 570 Euro auf dem Konto einer Frau eingegangen. Weil im November die ganze Familie krank war, kam sie nicht zur Bank und konnte letztlich nur 342 Euro von dem Kindergeld abholen." Die Folge: Der Restbetrag von 228 Euro landete in den Geldbeuteln der Gläubiger, weil er nicht auf den übernächsten Monat übertragen werden konnte.

Zwar urteilte der Bundesgerichtshof noch im vergangenen Dezember, dass Geldbeträge, die Ende eines Monats für den Folgemonat ausgezahlt wurden, wie etwa Arbeitslosengeld II, nicht sofort verbraucht werden müssen und somit noch einen weiteren Monat übertragbar sind. In der Realität jedoch herrsche oft keine Einigkeit über den Umgang mit diesem Richterspruch, warnt die Verbraucherzentrale.

Zumal selbst Angestellte der Banken häufig die nötigen Kenntnisse fehlten, wie Schuldnerberaterin Britta Masuch erklärt. Und der Weg über eine gerichtliche Auseinandersetzung sei für viele Betroffene weit und beschwerlich, gibt die Expertin zu bedenken.

Ihr Rat ist daher: "Unabhängig von der Rechtslage sollte man das Geld sichern." Der Sparstrumpf könne dann die Rettung für die Kontobesitzer sein. Eingeführt wurde das P-Konto nach dem entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages im Sommer des Jahres 2010. Nach einer Übergangsfrist ist es inzwischen die einzige Möglichkeit für Schuldner, Geld auf der Bank vor einer Pfändung zu bewahren. "Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher da war, sollte man sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln", rät Verbraucherschützerin Britta Masuch.

Mit diesem Instrument könne man lange gut leben, betont sie. "Aber man muss es immer im Blick behalten."

(rdl)
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