Solingen Stadt stellt sich vor Mitarbeiter des Jugendamtes

Solingen · Behörde nahm ein Baby wegen Verdacht auf Misshandlung aus der Familie. Die wehrt sich. Im Netz gibt es Drohungen gegen Stadt-Mitarbeiter.

Der Fall beschäftigt schon seit Monaten Richter und Beamte. Nachdem ein erst wenige Wochen altes Mädchen Anfang des Jahres von seinen Eltern getrennt worden ist, weil Ärzte im Klinikum zuvor den Verdacht geäußert hatten, dem Kind könne ein Schütteltrauma zugefügt worden sein, kochen die Emotionen hoch. So wehrt sich die betroffene Familie vor Gericht gegen einen möglichen Misshandlungsvorwurf. Und auch im Internet schlägt das Schicksal des Babys inzwischen Wellen.

Da in sozialen Medien sowie in Mails zuletzt sogar Aggressionen gegen die Mitarbeiter des Solinger Jugendamtes geäußert worden sind, stellt sich die Stadt nun demonstrativ vor die Beamten. Der Maßstab sei "allein das Wohl des Kindes und sein umfassender Schutz", sagte ein Rathaussprecher, der überdies betonte, öffentlicher Druck könne Ämtern und Gerichten "diese Verantwortung nicht nehmen".

Im vorliegenden Fall war das kleine Mädchen im Dezember 2017 von seinen Eltern ins Klinikum gebracht worden. Der Grund: Das Kind hatte laut der Eltern Symptome einer Erkältung gezeigt. Doch im Krankenhaus stellten die Mediziner dann eine Hirnblutung fest, die wiederum Folge starken Schüttelns sein kann. Darum ordnete das später eingeschaltete Jugendamt schließlich rund zwei Wochen danach eine Inobhutnahme der Kleinen an, die seitdem bei einer Pflegefamilie untergebracht ist.

Dagegen wehren sich die Eltern nun vor Gericht. Sie beteuern, das Mädchen nie geschüttelt zu haben und glauben vielmehr, dass das bei ihrer Tochter attestierte Schütteltrauma auf Komplikationen bei der Geburt zurückzuführen ist. Gleichwohl ist eine Entscheidung noch nicht gefallen. Einem Medienbericht zufolge lehnte eine Richterin des Familiengerichts Ende Februar einen vom Jugendamt bestellten Gutachter ab. Inzwischen wurde das Oberlandesgericht eingeschaltet, das prüfen soll, ob alle Maßnahmen rechtens waren.

Aus Sicht der Stadt ist dies der Fall. "Sobald dem Jugendamt der begründete Verdacht auf eine Misshandlung bekannt wird, ist es verpflichtet, zum Schutz des Kindes tätig zu werden und die Gefahr abzuwenden", sagte der Stadtsprecher. Liege der Befund "Schütteltrauma" vor, existiere kein "Ermessensspielraum", so die Stadt. Das Jugendamt müsse sofort Maßnahmen ergreifen. Zur Herausnahme "aus dem familiären Umkreis, in dem die Verletzung entstanden ist", gebe "es dann in der Regel keine Alternative". Im Zweifel, betonte der Sprecher, müsse sich das Jugendamt "für das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Kleinkindes und gegen das elterliche Recht auf Erziehung entscheiden".

Eine Haltung, die die Familie im konkreten Fall nicht nachvollziehen kann. Die Großmutter des Mädchens veröffentliche nun einen Offenen Brief im Netz. Darin wirft sie elf aus ihrer Sicht offene Fragen auf. Unter anderem will sie wissen, warum die Eltern ihr Kind nur "zwei Stunden die Woche sehen" dürften. Und zudem sei nicht zu verstehen, dass das Baby bei Fremden untergebracht sei. Immerhin gebe es Großeltern, Tanten und Onkel, "die bereit gewesen wären", die Kleine "bis zur endgültigen Klärung aufzunehmen".

(RP)
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