Solingen Urteil: Glockenspiel darf weiter läuten

Das Glockenspiel an der Hausfassade des Juweliergeschäfts Leiber in der Solinger Fußgängerzone darf weiter läuten. Ein Richter im Solinger Amtsgericht wies die Klage eines Nachbarn ab, der sich gegen das Glockenspiel wandte.

Der Richter erkannte, dass das Geläut keine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt, vielmehr habe das Glockenspiel, das seit 1955 in Betrieb ist, für die Fußgängerzone einen prägenden Charakter.

(aki)
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