Solingen Urteil wegen sexuellen Missbrauchs bleibt bestehen

Solingen · Bei der Urteilsverkündung ließ es sich der Vorsitzende Richter nicht nehmen, die Vertreter beider Seiten zu loben: "Wir haben hier Plädoyers auf höchstem Niveau gehört." Für den Angeklagten, der am Wuppertaler Landgericht gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs vorgegangen war, änderte das jedoch nichts: Der Schuldspruch des Solinger Amtsgerichts und die dort verhängte Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung bleiben bestehen. Der 47-jährige Solinger hatte Freundinnen seiner Tochter im Alter zwischen sechs und acht Jahren dazu animiert, ihm anzügliche Sätze mit den Worten "Kitzler" und "Klitoris" nachzusprechen. Von diesen beiden Begriffen soll der Mann derart zwanghaft besessen gewesen sein, dass er viel Zeit und Energie darauf aufwendete, sie immer wieder aus dem Mund weiblicher Personen zu hören - unter anderem in Telefonaten mit nichtsahnenden Arzthelferinnen oder Apothekerinnen, die er in Fachgespräche verwickelte. Am Landgericht strebte der Mann in seiner Berufung einen Freispruch an. Sein Anwalt trug dazu vor, die ihm zur Last gelegten Taten seien zwar moralisch verwerflich, aber strafrechtlich kaum zu verurteilen. Schließlich seien sich die beteiligten Kinder über die Bedeutung der Worte gar nicht im Klaren gewesen. Auch von einer tiefergehenden psychischen Beeinflussung könne nach Ansicht von Videoaufzeichnungen, die der Angeklagte von seinen Gesprächen mit den Mädchen machte, keine Rede sein.

Der Staatsanwalt hielt dagegen: Es sei letztlich nicht entscheidend, ob die Betroffenen wussten, worum es ging. Gegenüber der Polizei hätten sie sich an alle sexuell aufgeladenen Formulierungen sehr genau erinnert, und es sei zu erwarten, dass ihnen die besonders peinliche Situation, in die der Angeklagte sie gebracht hatte, im Zuge des Heranwachsens bewusst würde. "Genau so etwas versucht der Gesetzgeber zu verhindern", führte auch der Richter letztlich aus.

Von einer pädophilen Neigung des Angeklagten ging keiner der Prozessbeteiligten aus - eine solche hatte auch das Gutachten des psychologischen Sachverständigen nicht festgestellt. Vielmehr sollen die Mädchen in erster Linie dazu gedient haben, die Begriffe auszusprechen, auf die der Angeklagte offenbar über Jahrzehnte hinweg fixiert war. Laut eigener Aussage hat er sein zwanghaftes Verhalten nach Therapiesitzungen mit einer Psychologin überwunden. Dennoch soll er sich als Bewährungsauflage in Behandlung eines weiteren, männlichen Therapeuten begeben. Nach wie vor hat der 47-Jährige die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Der Lehrer muss sich wegen der Vorfälle auch noch vor einem Disziplinargericht verantworten.

(ied)
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