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Solingen Verkaufssonntag: Verdi lässt nicht locker

Solingen · Die Gewerkschaft ist gestern zunächst einmal vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, den verkaufsoffenen Sonntag in Ohligs am nächsten Wochenende zu stoppen. Jetzt geht es weiter in die nächste Runde vor dem OVG in Münster.

 Kann laut Verwaltungsgericht stattfinden: Die Richter wiesen gestern einen Antrag von Verdi gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Ohligs am nächsten Wochenende zurück. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

Kann laut Verwaltungsgericht stattfinden: Die Richter wiesen gestern einen Antrag von Verdi gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Ohligs am nächsten Wochenende zurück. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

Foto: Köhlen

Die Erleichterung der Ohligser Einzelhändler war gestern Mittag förmlich mit Händen zu greifen. "Das ist eine gute Entscheidung", sagte beispielsweise die Vorsitzende der Ohligser Werbegemeinschaft (OWG), Brigitte Kiekenap. Und auch OWG-Schriftführerin Frauke Pohlmann fiel ein sprichwörtlicher Stein vom Herzen. Pohlmann: "Wir fühlen uns bestätigt".

Der Grund der Freude umfasste dabei gerade einmal eine DIN A4-Seite. Denn exakt so viel Platz benötigten die Richter des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Dienstag für ihre Mitteilung, mit der sie einen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf ein Verbot des verkaufsoffenen Sonntags am nächsten Sonntag ablehnten. Was zunächst bedeuten würde, dass die Geschäfte in Ohligs am 4. März zum "Frühlingserwachen" öffnen dürften.

Allerdings ist die Auseinandersetzung damit noch nicht beendet. Verdi kündigte nämlich umgehend an, gegen die Entscheidung der Richter aus der Landeshauptstadt vorzugehen. "Wir haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt", sagte die zuständige Gewerkschaftssekretärin Ina Oberländer gestern Nachmittag. So seien die Grundlagen der Entscheidung für die Gewerkschaft "weiterhin nicht nachvollziehbar". Für die Angestellten im Einzelhandel gelte wie für alle anderen, dass sie zum Beispiel Zeit für die Familie bräuchten. Oberländer: "Es muss auch mal Feierabend sein".

Die Stadt begrüßte den Beschluss der Düsseldorfer Richter hingegen ausdrücklich. "Das Gericht ist unserer Argumentation in allen Punkten gefolgt", unterstrich Rechtsdezernent Jan Welzel am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion. Tatsächlich hatten die Beamten im Rathaus sowie der Stadtrat bei seinem Beschluss zur Sonntagsöffnung ins Feld geführt, das "Frühlingserwachen" mit dem Büchermarkt ziehe mehr Besucher als die geöffneten Geschäfte an. Dies ist nach einem höchstrichterlichen Urteil von 2017 Voraussetzung dafür, dass verkaufsoffene Sonntage an ein Fest gekoppelt werden dürfen.

Im Ohligser Fall bezogen sich die Düsseldorfer Verwaltungsrichter nun auf von der Stadt vorgebrachte Erfahrungen von früheren Veranstaltungen sowie auf Befragungen unter Besuchern bei vergleichbaren Events in Ohligs. Dabei war herausgekommen, dass 60 Prozent der Befragten die jeweiligen Veranstaltungen auch ohne offene Geschäfte aufgesucht hätten.

Gleichwohl bleibt bis zu der Entscheidung der Münsteraner Richter ein gerüttelt Maß an Unsicherheit. Weswegen die OWG zum wiederholten Male eine einheitliche Regelung anmahnte. "Die Landesregierung muss gesetzliche Klarheit schaffen", forderte Schriftführerin Pohlmann. Für die Klagen Verdis zeigte sie kein Verständnis. Das Verhalten der Gewerkschaft bleibe ihr "schleierhaft". Was OWG-Vorsitzende Kiekenap genauso sieht. So freuten sich viele Mitarbeiter, weil sie Zuschläge bekämen. Zum anderen seien die Verdi-Klagen kurz vor den geplanten Terminen ein großes Problem. Kiekenap: "Bäckereien etwa müssen einige Tage vor Sonntag Waren bestellen. Das kann schnell zum Risiko werden".

(or)
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