Solingen Verwaltungsgericht verbietet Sonntagseinkauf in Solingen

Solingen · Überraschend kam die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf gestern nicht. Wie bereits bei anderen Städten hat das Gericht nach Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi den verkaufsoffenen Sonntag am 4. Dezember gekippt. Demnach dürfen die Geschäfte am zweiten Advent nicht geöffnet werden.

 Sabine Hilgenberg, Mitglied der Verdi-Bezirksgeschäftsführung.

Sabine Hilgenberg, Mitglied der Verdi-Bezirksgeschäftsführung.

Foto: Köhlen (Archiv)

Doch in Wuppertal und in Remscheid haben sich die Verantwortlichen von Stadt, Handel und Gewerkschaft trotz negativen Gerichtsbeschlusses an einen Tisch gesetzt und einen Kompromiss erzielt, der nun doch Ladenöffnungen am 4. Dezember vorsieht - wenn auch in abgespeckter Form.

Ähnliches will auch die Solinger Verwaltung erreichen, ein Gespräch dazu ist für kommenden Freitag anberaumt. An diesem Tag treffen sich Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) und Rechtsdezernent Jan Welzel (CDU) mit Sabine Hilgenberg und Daniel Kolle von der Verdi-Bezirksgeschäftsführung im Rathaus. Diese Gewerkschafter hatten gestern auch beim Kompromiss in Remscheid mitgewirkt. Kommt eine Einigung zustande, stünde einer Sondersitzung des Solinger Stadtrates am 1. Dezember zum verkaufsoffenen Sonntag nichts im Weg. Die Kommunalpolitik könnte hier die Ergebnisse des Gespräches noch mit in ihre Beratungen einfließen lassen.

Zuletzt hatte das Rathaus vorgeschlagen, den zunächst stadtweit geplanten verkaufsoffenen Sonntag auf Mitte, Ohligs und Wald zu beschränken. In diesen Stadtteilen findet jeweils ein Weihnachtsmarkt statt.

Das Verwaltungsgericht bemängelte gestern indes, dass es an der erforderlichen Prognose der erwarteten Besucherströme zu den drei Weihnachtsmärkten im Vergleich zu der Zahl von Kaufinteressenten beim Sonntagskauf fehle. Mehr Besucher zu den Weihnachtsmärkten, als in den Geschäften wären aber nach neuester Rechtsprechung erforderlich, um den Sonntagseinkauf zu genehmigen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat die Entscheidung gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Solingen "auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt" - wie zuvor bereits in Wuppertal und in Remscheid.

(uwv)
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