Solingen Was sich für Autofahrer 2016 alles ändert

Solingen · Die Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land informiert über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die seit Jahresbeginn für alle Autofahrer gelten.

 Wer nach dem 1. Januar 2016 noch eine gelbe HU-Plakette am Kennzeichen hat, hat die Hauptuntersuchung verpasst. Gültig sind im neuen Jahr nur noch Braun, Rosa und Grün.

Wer nach dem 1. Januar 2016 noch eine gelbe HU-Plakette am Kennzeichen hat, hat die Hauptuntersuchung verpasst. Gültig sind im neuen Jahr nur noch Braun, Rosa und Grün.

Foto: Andrea Warnecke/dpa

Seit Jahresbeginn haben sich einige Regelungen für Autofahrer geändert. Die Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land informiert aus diesem Grund jetzt über diese wichtigen Neuerungen: Gelbe HU-Plakette verliert ihre Gültigkeit Die gelben HU-Prüfplaketten mit der Zahl 15 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen sind spätestens zum Jahreswechsel abgelaufen. Seit Januar dürfen nur noch braune (HU 2016 fällig), rosa (HU 2017 fällig) und grüne (HU 2018 fällig) Plaketten unterwegs sein.

In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, zeigt die Zahl, die nach oben zeigt. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung orientiert sich am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Bei einem Verzug von zwei Monaten muss das Fahrzeug einer erweiterten Prüfung unterzogen werden, der Fahrzeughalter zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. Wird die HU um mehr als vier Monate verschoben, werden 25 Euro fällig, nach acht Monaten 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Verlängerung der Dieselpartikelfilterförderung Das staatliche Programm zur Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen wird 2016 fortgesetzt (Richtlinie vom 23. Dezember 2015). Mit dem elektronischen Antragsformular (www.fms.bafa.de/BafaFrame/partikel) kann die Förderung nach der neuen Richtlinie bis 15. November 2016 sowie nach der alten Richtlinie bis 15. Februar 2016 beantragt werden.

Wird das Diesel-Fahrzeug bis 30. September 2016 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, kann der Fahrzeughalter dafür 260 Euro erhalten. Dafür ist es erforderlich, dass er das unterschriebene Antragsformular einschließlich einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit eingetragener Nachrüstung zügig einreicht. Die Antragstellung für die diesjährige Nachrüstung ist nur möglich, solange die Mittel ausreichen. Der Antrag nach der neuen Richtlinie muss spätestens bis 15.

November 2016 beim Bundesamt vorliegen. Autos und Motorräder werden leiser Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Ausschlaggebend ist die neu in Kraft tretende Verordnung 540/2014. Ab 1. Juli 2016 gilt der Grenzwert von 72 Dezibel, vier Jahre später 70 Dezibel. Durch die UNECE-R 41.04-Norm gelten seit dem 1. Januar 2016 für neue Motorradtypen ebenfalls bestimmte Lautstärke-Rahmen, teilt die Kraftfahrzeuginnung mit.

Online Ab- und Anmeldung von Fahrzeugen Bereits seit 2015 können Fahrzeuge über die zentrale Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) oder über die Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Seit Jahresbeginn wird dieser Online-Service ausgebaut. Als nächste Schritte der Digitalisierung sind dabei Adressänderungen, Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen über das Netz geplant. E-Mobilität - Steuerbonus wird eingeschränkt Zum 31.

Dezember 2015 ist die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle ausgelaufen. Seit Jahresbeginn 2016 gibt es stattdessen nur noch fünf Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt. Sollte es innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums einen Halterwechsel geben, wird die Steuerbefreiung dem neuen Halter für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Weitere Informationen im Internet. www.handwerk-direkt.de

(RP)
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