Solingen Wehrlose Frau im Schlaf fotografiert

Solingen · Den sexuellen Missbrauch hat er eingeräumt, ebenso die Fotos, die er im Juni 2013 von der schlafenden nackten Frau machte. Doch zu Geschlechtsverkehr und einer Vergewaltigung soll es nicht gekommen sein. Dies sagte der 30-jährige Angeklagte am zweiten Prozesstag vor dem Amtsgericht in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung.

Zumindest im Fall des jüngeren Angeklagten will das eine Zeugin, die gestern vor Gericht aussagte, auch gesehen haben: "Sie war wie paralysiert, lag regungslos auf dem Bett, sonst hätte ich doch nicht geschrien. Ich habe die Bewegungen gesehen", sagte die Frau, eine damalige Freundin der 25-Jährigen, die sich nach eigenem Bekunden an die Vorfälle dieser Nacht nicht erinnern kann. Von einer zweiten Vergewaltigung, dieses Mal durch den 35-jährigen Angeklagten, habe sie selbst nichts mitbekommen, so die Zeugin. Nach dem Vorfall jedenfalls, sagte sie vor Gericht, hätte sie nur weg gewollt, hätte alle Sachen eingesammelt, die von ihr und ihren drei Freundinnen hätten sein können. Erst bei der Polizei sei aufgefallen, dass sich unter diesen Sachen auch das Handy des jüngeren Angeklagten befand, das man irrtümlich auch eingepackt habe. Darauf zu sehen waren zehn Videodateien aus dieser Nacht, kurze Filme der Party - und 14 Fotos, die die wehrlose, schlafende 25-Jährige zeigen.

An einen Streit unter den Frauen im Anschluss an die Vorfälle, den eine andere Freundin vor Gericht beschrieben hatte, wollte sich die Zeugin gestern nicht erinnern können. "Ich kann mir vorstellen, dass sie an diesem Abend in einer Situation war, wo sie nicht wusste, wer vor ihr steht", sagte sie vor Gericht über die ehemalige Freundin, die sie zugleich als grundsätzlich "ruppigen Menschen" beschrieb, der immer im Mittelpunkt stehen müsse.

Die 25-jährige Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt und aufgrund der Ereignisse an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden soll, hat Anträge gestellt, um Ansprüche geltend zu machen: Sie fordert von dem 30-jährigen Angeklagten 10 000 Euro Schmerzensgeld, vom 35-jährigen Angeklagten 20 000 Euro. "Wir werden bis zum nächsten Hauptverhandlungstag ein vollständiges Angebot machen", stellte einer der Anwälte des jüngeren Angeklagten in Aussicht. Sein Freund hat sich nach einer Erklärung, die er am ersten Verhandlungstag von seinem Anwalt verlesen ließ und in der er die Vorwürfe von sich weist, nicht mehr geäußert.

Nächster Prozesstag: Montag, 6. Juli.

(mxh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort