Solingen Zuschüsse aus Stärkungspakt bleiben erhalten

Solingen · Die Verteilung der gewährten Konsolidierungshilfen an Kommunen mit besonders schwieriger Haushaltslage auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes ist durch den NRW-Verfassungsgerichthof in Münster bestätigt worden. Solingen profitiert seit 2014 von den Unterstützungsleistungen des Landes und ist in die zweite Stufe des Stärkungspaktes aufgenommen worden. Jährlich fließen rund 22 Millionen Euro an zusätzlichen Finanzmitteln in den städtischen Haushalt. Dafür muss mit Hilfe eigener Anstrengungen mittelfristig der Haushaltsausgleich erreicht werden.

Bis 2021 werden die Zuschüsse des Landes sukzessive abschmelzend weiter gezahlt. Der Solinger Landtagsabgeordnete Josef Neumann (SPD) begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: "Alle Beteiligten erhalten die notwendige Planungssicherheit über die Höhe der Konsolidierungshilfen. Die finanzschwachen Städte und Gemeinden haben die schwierige Aufgabe, ihre Etats wieder ins Gleichgewicht zu bringen, umso mehr begrüße ich es, dass der Verfassungsgerichtshof den Stärkungspakt in seiner jetzigen Form bestätigt hat."

(red)
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