Tönisvorst Änderung des Halteverbots birgt Konfliktpotenzial

Tönisvorst · Eine Änderung der Halteverbotsregelung an der Straße Am Neuenhaushof hat die CDU-Fraktion im Bau- und Verkehrsausschuss beantragt. Nach langer Diskussion wurde der Antrag allerdings vertagt. Die Verwaltung möge zunächst prüfen, ob ein versetztes Parken auf beiden Straßenseiten möglich ist, ohne dass Radfahrer und Fußgänger sich in die Quere kommen oder beim Überqueren der Straße in Gefahr geraten.

Den Hintergrund des Antrags erläutert Christian Rütten von der CDU-Fraktion. "An der Straße Am Neuenhaushof ist auf der unbefestigten Seite das Parken erlaubt. Bei Veranstaltungen auf dem Reiterhof oder größeren Beerdigungen parken dort viele Autos. Die Insassen stehen aber, wenn sie aussteigen, oft auf schlammigem Grund." Auf der gegenüberliegenden Straßenseite hingegen sei das Parken verboten. Dort befindet sich ein kombinierter Geh- und Radweg. "Wir beantragen, das Halteverbot von der befestigten Straßenseite auf die unbefestigte zu tauschen, um das Ein- und Aussteigen an einem befestigten Gehweg zu ermöglichen", führt Rütten im Fachausschuss aus.

Olaf Keiser von der FDP gibt zu bedenken, dass der Radweg von beiden Richtungen aus befahrbar sei und jetzt schon sehr schmal ist. "Ich denke, es könnte zu Konflikten kommen, wenn dort Autos parken", sagt Keiser. Auch die Verwaltung hegt Bedenken. "Wenn die Radfahrer und Fußgänger die Straße zwischen parkenden Autos überqueren, werden sie schlechter gesehen und sind gefährdet", sagt Stefan Lennartz vom Fachbereich Ordnung.

Die CDU-Fraktion versucht es mit einem Kompromiss. "Vielleicht wäre es möglich, ein versetztes Parken auf den beiden Straßenseiten zu erlauben", schlägt Rütten vor. Der Antrag soll in der nächsten Sitzung erneut behandelt werden, wenn die Verwaltung die Möglichkeit geprüft hat.

(WS03)
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