Tönisvorst Bewährungsstrafe für Motorradfahrer

Tönisvorst · Im September 2014 starb eine Frau aus Tönisvorst bei einem tragischen Verkehrsunfall. Die Frau hatte als Beifahrerin auf dem Motorrad ihres Lebensgefährten gesessen und wurde bei dem Zusammenstoß tödlich verletzt. Sie starb noch am Unfallort. Jetzt musste sich der Fahrer vor dem Krefelder Schöffengericht verantworten. Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Außerdem wurde eine Führerscheinsperre von einem Jahr verhängt. "Sie haben einen gravierenden Verkehrsverstoß begangen", führte der Richter in seiner Urteilsbegründung aus. Er habe aber keinen Zweifel daran, dass der 46-Jährige selber unter den Folgen des Unfalls leide. Er habe die Lebensgefährtin verloren, auch wurde er selber verletzt.

Im September fuhren die beiden von Krefeld nach St. Tönis. An der Kreuzung St. Töniser Straße Ecke Schicksbaum war das Motorrad dann in den Wagen einer Frau gerast, die nach links abbiegen wollte. Das Motorrad war mehr als doppelt so schnell gefahren, wie erlaubt. Statt mit 50 km/h raste der Mann mit etwa 115 Stundenkilometern auf die Kreuzung zu. Die entgegenkommende Fahrerin hatte ihn daher nicht rechtzeitig gesehen. Als der Motorradfahrer bremste, fiel die 47-Jährige herunter und wurde vom Pkw getroffen. Auch die Autofahrerin wurde verletzt. "Die Sichtverhältnisse waren klar und deutlich, es war wenig Verkehr", betonte der Richter. Schuld an dem Unfall sei alleine die hohe Geschwindigkeit gewesen. Der Mann habe noch an einer vorherigen Kreuzung warten müssen und dann mit seinem 165 PS-starken Motorrad rasant beschleunigt. Die Unfallgegnerin habe gar nicht so schnell reagieren können. Der Angeklagte hat das Urteil bereits akzeptiert. Die schon erwachsenen Kinder der Frau hatten als Nebenkläger teilgenommen.

(bil)
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