Tönisvorst CDU und Rathaus uneins über Winterdienstgebühr

Tönisvorst · Das Rathaus will weiter eine Winterdienstgebühr einführen. Das geht aus der Tagesordnung des Hauptausschusses hervor, der am 8. Dezember tagen soll. Unter Tagesordnungspunkt 15 ist dort "Einführung einer Winterdienstgebühr für die Stadt Tönisvorst" zu lesen. Die Gebühr wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung durch die Verwaltung geprüft. Nun hat aber die Diskussion im Bau-, Energie-, Verkehr- und Umweltausschuss (BEVU) am 16. November einen ganz anderen Verlauf genommen. In der Vorlage für den Hauptausschuss heißt es, das Thema sei "kontrovers diskutiert" worden. Im Ergebnis sei mehrheitlich beschlossen worden, keine Winterdienstgebühr zu erheben, in der Beschlussfassung wurde das Thema an den Hauptausschuss verwiesen (weil nur dieser Ausschuss für Gebühren zuständig ist).

Uwe Leuchtenberg von der SPD-Fraktion zog die von der Verwaltung vorgelegten Beispielzahlen in Zweifel. Die CDU-Fraktion ging einen Schritt weiter und lehnte die Einführung einer Winterdienstgebühr grundsätzlich ab. Außerdem empfahl sie, die Anliegerstraßen aus dem Winterdienst herauszunehmen und den Winterdienst wie bisher aus dem allgemeinen Haushalt zu bezahlen.

Dabei will die CDU auch im Hauptausschuss bleiben. Wie der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Rütten gestern auf Nachfrage erläuterte, sei es den Bürgern nicht plausibel zu vermitteln, für eine Leistung zu zahlen, die die Stadt nicht erbringen könne. Dass die Vorlage nicht mehr aktuell sei, komme häufiger vor.

Der zuständige Fachbereichsleiter Wolfgang Schouten rechnet dagegen mit einem anderen Votum als im BEVU. Die Gebühr sei vernünftig, und es komme häufiger vor, dass die Politiker "die Farbe wechseln". Für die fiktiven Zahlen der Vorlage habe er einfach die letzte Zahlung hochgerechnet. Die Anliegerstraßen seien alle herausgenommen.

Nach den vorliegenden Kosten der letzten drei Jahre im Bereich des Winterdienstes betrage der Durchschnitt der Kosten jährlich 80.000 bis 100.000 Euro. Bei der Erhebung einer Winterdienstgebühr kämen die Gemeinkosten (innerbetriebliche Leistungsabrechnung) sowie Personalkosten hinzu. Insgesamt belaufen sich die Kosten dann auf rund 140.000 Euro, die durch Gebühren von den Tönisvorster Bürgern zu finanzieren wären. Bisher gilt für die Stadt die Regelung, den Winterdienst auf die verkehrswichtigen Straßen in Tönisvorst, die ÖPNV-Linien sowie die benutzten Straße und Wege im Schulbusverkehr zu beschränken. Der Stadt ist wichtig, dass der Verkehr auf den wichtigsten Straßen und Verkehrsverbindungen weiter fließen kann, dass Arbeitsplätze, Krankenhäuser, erreicht werden, Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs ihre Strecken nahe der Geschäfte, Schulen und Kindergärten fahren können.

(hb)
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