Tönisvorst Faulbrut bei Bienen: Sperrbezirk wird verkleinert

Tönisvorst · Der Kreis Viersen kann den Sperrbezirk um Bienenstandorte in Viersen, Tönisvorst und Grefrath verkleinern. Vereinfacht beschrieben wird das Gebiet im Norden von Grefrath-Oedt (Linie Kempener Straße/Süchtelner Straße) begrenzt, im Osten von Tönisvorst-Vorst, von dort bildet die Tönisvorster Straße in Richtung Süchteln die südliche Grenze.

Im Südwesten begrenzt Süchteln mit dem Westring und Richtung Hagenbroich mit der Süchtelner Straße das Gebiet. Die exakte Begrenzung ist der offiziellen Verfügung zu entnehmen. Diese Verfügung ergänzt die Verfügung vom 14. Dezember 2016, die weiterhin in Kraft bleibt.

Innerhalb des Sperrgebietes gelten für alle Bienenhalter folgende Verhaltensregeln: Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, ist von dieser Regel ausgenommen. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Jeder Bienenhalter hat seinen Bestand, sofern noch nicht erfolgt, unverzüglich beim Veterinäramt des Kreises Viersen und der Tierseuchenkasse zu melden. Sofern der Meldepflicht nicht nachgekommen wird, drohen empfindliche Geldbußen. Das Formular zur Anmeldung des Bienenvolkes bei der Tierseuchenkasse kann der Internetseite des Kreises Viersen entnommen werden. Für den Sperrbezirk gelten weitere Regelungen der Allgemeinverfügung.

Zum Hintergrund: Der Kreis Viersen hatte Mitte Dezember 2016 an zwei Bienenstandorten (Viersen, Tönisvorst) amtlich den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Die Amerikanische Faulbrut ist eine gefährliche, bakterielle Erkrankung des Bienenvolkes. Der Erreger befällt ausschließlich die Brut, vermehrt sich in der Larve und tötet diese ab. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, verbreiten aber die Sporen und führen somit die Infektionskette fort. Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird entsprechend staatlich bekämpft. Für den Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar. Auch Honig kann ohne Bedenken gegessen werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort