Tönisvorst Neue Spielregeln für die Stadtpolitik

Tönisvorst · Nach 1999 wollen Politik und Verwaltung die Hauptsatzung der Stadt, die Geschäftsordnung für den Rat und die Zuständigkeitsordnung aktualisieren. Neu aufgenommen wurde ein Kapitel zum Datenschutz.

 Im Rathaus an der Hochstraße berät der Hauptausschuss am 8. Juni über die Aktualisierung der Hauptsatzung der Stadt, Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse, sowie die Zuständigkeitsordnung.

Im Rathaus an der Hochstraße berät der Hauptausschuss am 8. Juni über die Aktualisierung der Hauptsatzung der Stadt, Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse, sowie die Zuständigkeitsordnung.

Foto: KAISER

"Otto Merkelbach-Straße" oder "Marianne von Sahr-Straße"? Auch über den neuen Straßennamen für das Neubaugebiet "Schäferstraße" muss der Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung entscheiden. Der tagt am Mittwoch, 8. Juni, ab 18 Uhr im Ratssaal, Hochstraße 20a. Die Vorlage ist sehr dick, es gibt es viel zu lesen. Denn gleich drei Satzungen sollen nach 1999 aktualisiert werden. Wie sieht es mit den Aufwandsentschädigungen oder Verdienstausfall von Ratsmitgliedern aus? Wie ist die Unterrichtung der Einwohner geregelt? All diese Aspekte sind unter anderem in der Hauptsatzung der Stadt fixiert. Die zweite Satzung ist die Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse. Darin ist beispielsweise geregelt, ab wann ein Ratsmitglied als befangen gilt, wie es sich mit der Öffentlichkeit bei Ratssitzung verhält oder aber das Fragerecht von Einwohnern. Die dritte betrifft die Zuständigkeitsordnung.

Der Großteil der Änderungen sind redaktioneller Natur. Die Satzungen folgen weitgehend den Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes. Die Verwaltung hat den Entwurf den Fraktionen zugesandt, diese konnten ihre Anmerkungen und Anregungen einbringen. Die Verabschiedung im Hauptausschuss dürfte ohne große Diskussion erfolgen, weil diese ja für die Politiker bereits im Vorfeld stattgefunden hat. Für die Öffentlichkeit lohnt sich trotzdem mal ein Blick in das "Kleingedruckte". Vieles ist gängige Praxis und hat sich auch in der Vergangenheit bewährt. Und ob es im Schriftbild "Bürgermeister/in" heißt oder "der Bürgermeister/die Bürgermeisterin" dürfte niemanden interessieren. Aber wenn in der Zuständigkeitsordnung der Denkmalschutz dem Bau-, Energie-, Verkehrs- und Umweltausschuss weggenommen und dem Planungsausschuss zugeteilt wird, dann schon. Die Diskussion um den Pastorswall wäre vielleicht anders verlaufen, wenn der Denkmalschutz schon damals beim Planungsausschuss angesiedelt gewesen wäre. BEVU-Ausschussvorsitzender Helge Schwarz (SPD) kann trotzdem mit der neuen Lösung leben. Und dass demnächst die Kämmerin Nicole Waßen das Recht hat, über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 30.000 Euro zu genehmigen, statt wie vorher bis 15.000 Euro, wird die Arbeit erleichtern.

Ganz neu ist in die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse das Kapitel Datenschutz aufgenommen worden. Ratsmitglieder, die Zugang zu vertraulichen Unterlagen mit personenbezogenen Daten haben, dürfen solche Daten nur "zu dem jeweiligen, der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren." Vertrauliche Unterlagen sind so aufzubewahren, dass sie von Dritten nicht eingesehen werden können, explizit sind Familienangehörige, Besucher, Parteifreunde und Nachbarn genannt. Vertrauliche Unterlagen sind unverzüglich zu vernichten oder zu löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden.

Was ist aber, wenn ein Ratsmitglied Unterlagen aus nicht-öffentlicher Sitzung einem Sachverständigen/Experten zeigt, um sich als Ratsmitglied in dieser Sache beraten zu lassen? Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch den Experten gegenüber, sagt Bürgermeister Thomas Goßen. Der Jurist hält fest: : "Grundsätzlich kann ein Ratsmitglied/ Ausschussmitglied sich durch Weitergabe nicht-öffentlicher Inhalte an nicht Verpflichtete unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar machen."

(RP)
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