Tönisvorst Nicht vermindert schuldfähig

Tönisvorst · Der 18-Jährige, der im Dezember vor dem Landgericht gestanden hat, in den Raubmord des Tönisvorster Rentners verwickelt gewesen zu sein, ist nicht vermindert schuldfähig. Zu diesem Schluss kam gestern ein Gutachter, der auf Antrag der Verteidigung aussagte.

Das Gericht hatte dem Antrag, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, nach der Aussage einer Gefängnispsychologin stattgegeben. Sie hatte den jungen Mann aus Straelen als beeinflussbar und nachgiebig eingestuft. Der Verteidiger folgerte, dass es sich um eine klinisch relevante Störung handele und sein Mandant behandelt werden müsse. Daraus ergebe sich eine verminderte Schuldfähigkeit. Das sah der Gutachter allerdings anders.

Auch wenn der Angeklagte stark beeinflussbar und damit besonders empfänglich für den sogenannten Gruppenzwang sei, handele es sich lediglich um ein Persönlichkeitsmerkmal. Ein Krankheitswert sei nicht zu erkennen. Somit ergebe sich auch kein Anhaltspunkt für eine verminderte Schuldfähigkeit.

Der 18-Jährige hatte ausgesagt, dass er sich von den Mitangeklagten unter Druck gesetzt fühlte, im Oktober 2014 den Rentner zu überfallen. Eigentlich habe er es nicht gewollt, sich aber nicht getraut, die Polizei zu rufen oder sich vom Tatort fernzuhalten. Mit dem Geständnis räumte er allerdings nur ein, von einem Raub gewusst zu haben. Man habe den Rentner festhalten und eventuell fesseln wollen, um Geld zu erbeuten. Dass der Mann in Gefahr war und misshandelt wurde, will er nicht gesehen haben.

Die Verhandlung wird am 25. Januar fortgesetzt. Die Verteidigung hat eine weitere Befragung des Sachverständigen angekündigt.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort