Tönisvorst Parkplätze auf Rücken von Eigentümern

Tönisvorst · Gegen Parkplätze an der sogenannten Kälbergasse westlich der Kuhstraße in Vorst haben sich die Anwohner ausgesprochen. Die Stadt will am Bebauungsplan festhalten, um der Parkplatznot an der Kuhstraße Herr zu werden.

 Blick von der Raedtstraße auf die Gartenseite der Grundstücke der Kuhstraße. Nach den Plänen der Verwaltung soll hier in das Grün eine Schneise geschlagen werden, um dort öffentliche Parkplätze anzulegen.

Blick von der Raedtstraße auf die Gartenseite der Grundstücke der Kuhstraße. Nach den Plänen der Verwaltung soll hier in das Grün eine Schneise geschlagen werden, um dort öffentliche Parkplätze anzulegen.

Foto: HERIBERT BRINKMANN

Gleich mehrere Einsprüche gegen das Vorhaben der Stadt, Parkplätze hinter den Häusern Kuhstraße 28 bis 18 anzulegen und ein Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans V-38 liegen der Verwaltung und den Mitgliedern des Planungsausschusses vor, der nächste Woche tagt. Die Verwaltung empfiehlt den Politikern, die Anregung der Bürger, den B-Plan aufzuheben, "strikt" abzulehnen.

Der Hintergrund: Bei der Diskussion um den Neubau mit 21 Wohnungen und einem Pfarrbüro auf dem Grundstück der Pfarre St. Godehard an der Kuhstraße hatten viele Vorster Bürger ihren Unmut über den Stellplatzschlüssel von eins geäußert, sprich pro Wohnung wird ein Parkplatz auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Für das Pfarrbüro sind zusätzlich drei Stellplätze eingeplant. Die Anwohner befürchten, dass es auf der Kuhstraße künftig noch schwerer werde als bisher, einen Parkplatz zu finden, wenn weitere Anwohner um den ohnehin schon knapp bemessenen Raum konkurrieren.

Den von den Bürgern geforderten Stellplatzschlüssel von 1,5 aber können die Bauherren - neben der Kirchengemeinde ist das die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft des Kreises (GWG) - nicht umsetzen, ohne dafür Wohnungen zu streichen. Auf der Suche nach einer Lösung hat die Stadtverwaltung den B-Plan V-38 von 2006 hervorgeholt. Dieser Plan sieht vor, im hinteren Bereich der Grundstücke Kuhstraße 28 bis 18 an der sogenannten Kälbergasse einen öffentlichen Parkplatz anzulegen. Allerdings sind die Grundstücke im Privatbesitz.

Lediglich ein Eigentümer wollte einen Teil seines Grundstücks verkaufen, woraufhin die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat und das Gelände erwerben konnte. Dort soll nun ein Parkplatz angelegt werden. Neben dem Grundstück Kuhstraße 18 soll ein Fußweg von der Kuhstraße zu der Parkplatzfläche führen. Dass die Eigentümer gegen den Parkplatz sind, ist der Verwaltung bereits seit längerem bekannt. Schon im Oktober 2017 hatten sie Einspruch gegen das Vorhaben eingelegt. Ein öffentlicher Parkplatz am Ende ihrer Gärten störe die Privatsphäre und mindere den Wert der Grundstücke, argumentierten die Eigentümer. Mit dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans untermauern sie jetzt ihre Forderung. In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am Mittwoch, 7. März, müssen die Politiker über den Bürgerantrag entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zurückzuweisen. "Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans V-38 Innenstadtentwicklung Vorst wurde der öffentliche Parkplatz mit seiner fußläufigen Verbindung zur Kuhstraße bewusst angelegt, um den notwendigen Parkplatzbedarf in Vorst zu decken", schreibt die Verwaltung.

Die zurzeit geführte Diskussion über Parkplatznot an der Kuhstraße im Zusammenhang mit dem Neubau auf dem Kirchengrundstück sei der Beleg dafür, dass es einen Bedarf an öffentlichen Stellplätzen gebe. Außerdem habe die Stadt "eine erste Fläche für den Parkplatz" erworben, was zeige, "dass die Stadt an der Umsetzung des Bebauungsplans grundsätzlich festhält." Die Bürger hingegen werfen der Stadt vor, die Entwicklung des Vorster Ortskerns jahrzehntelang vernachlässigt zu haben und jetzt auf Kosten der Anwohner etwas gerade biegen zu wollen.

(WS03)
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