Tönisvorst/Willich St. Tönis sucht Ausweg aus Wasserschutz

Tönisvorst/Willich · Im Jahr 2023 läuft der Vertrag mit den Wasserwerken Willich für die Wasserentnahme in St. Tönis aus. Ohne diese Brunnen samt dazu gehörenden Wasserschutzgebieten fiele die Ansiedlung im Gewerbegebiet Höhenhöfe leichter.

 Die Brunnen für das Grundwasser befindet sich in der Nähe des alten Wasserturms - der heute mit der Wasserversorgung nichts mehr zu tun hat. Die Wasserschutzzonen umfassen einen Großteil von St. Tönis.

Die Brunnen für das Grundwasser befindet sich in der Nähe des alten Wasserturms - der heute mit der Wasserversorgung nichts mehr zu tun hat. Die Wasserschutzzonen umfassen einen Großteil von St. Tönis.

Foto: WOLFGANG KAISER

Die Zeit für den Trinkwasserbrunnen in St. Tönis ist gezählt - glaubt man den Signalen aus dem politischen Raum. Der Wasserversorgungsvertrag zwischen dem Wasserwerk Willich und der Stadt Tönisvorst läuft bis 2023. In Rat und Verwaltung gibt es die Tendenz, den Vertrag nicht mehr zu verlängern. Damit entfiele auch die Wasserschutzzone IIIa, und die Restriktionen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben etwa im Gebiet Höhenhöfe wären Vergangenheit. Die Stadt verspricht sich davon weitere Ansiedlungen im Gewerbegebiet, gewünscht sei etwa ein Baumarkt. Ob allerdings Bezirksregierung und Kreisverwaltung dem Tönisvorster Begehren zustimmen werden, steht noch in den Sternen. Die Wasserwerke Willich wollen auf jeden Fall auf ihre Brunnen in St. Tönis nicht verzichten. Die Qualität des in St. Tönis gewonnenen Wassers sei ausgesprochen gut und trage dazu bei, im Verschnitt mit den anderen Brunnen in Willich und Osterath ein gutes Trinkwasser bereitstellen zu können.

Jetzt steht die Frage im Bau-, Energie-, Verkehrs- und Umweltausschuss am nächsten Mittwoch, 26. August, an. Nach den Unterlagen zu schließen, wird es mit dem Ausstieg nicht so einfach klappen. Der Prozess wird als komplex beschrieben, eine Rechtsanwaltskanzlei erarbeite einen Handlungsleitfaden für die Schritte, die von der Stadt Tönisvorst eingeleitet werden müssten, damit "zumindest ein Teil des Gewerbegebietes Höhenhöfe zukünftig zumindest außerhalb der Wasserschutzzone III a liegt." Die Verwaltung hat mit dem Landrat, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Viersen und dem Wasserwerk Willich Gespräche geführt. Über die rechtliche Prüfung und die Abstimmungsgespräche, die bisher geführt wurden, soll in der Sitzung dann ausführlich berichtet werden.

Bereits im März hatte die SPD-Fraktion eine Anfrage an den Rat gestellt. Das Thema Wasserschutzzone Gewerbegebiet Höhenhöfe wurde dann am 10. Juni von der Verwaltung im Planungsausschuss beantwortet. Fachbereichsleiter Marcus Beyer erläuterte den Sachstand anhand einer Powerpoint-Präsentation umfangreich. Den zeitlichen Ablauf für ein Änderungsverfahren schätzt er auf mindestens fünf Jahre. Für eine Änderung der Wasserschutzzonen seien umfangreiche hydrogeologische Gutachten notwendig. Marcus Beyer: "Größtmögliche Vorteile bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Bereich Höhenhöfe wären dann zu erzielen, wenn die Wasserentnahme in Tönisvorst gänzlich aufgegeben würde." Durch die Aufgabe der Tönisvorster Wasserschutzzonenverordnung würde die Wasserschutzzone IIIb der Krefelder Wasserschutzverordnung wiederaufleben, die aber deutlich weniger Restriktionen beinhalte. Johannes Funck (SPD) erklärte im Planungsausschuss, die SPD-Fraktion habe sich schon intensiv mti der Thematik auseinandergesetzt und spreche sich für die Aufgabe der Wasserentnahme in Tönisvorst aus.

Schon vor Monaten hat die Stadt eine Kanzlei beauftragt, das Thema juristisch anzugehen. Das Ergebnis verwunderte nicht: Aktuell gebe es keine Möglichkeit, von der Wasserschutzverordnung vorzeitig befreit zu werden. Bereits im März erklärte Bürgermeister Thomas Goßen gegenüber dieser Zeitung, das Recht, Wasser zu entnehmen, gelte unbefristet. Goßen wies darauf hin, dass man über das dauerhafte Recht nicht neu verhandeln könne - wie etwa bei einer befristeten Konzession. Das widerspricht allerdings den Ausführungen von Fachbereichsleiter Beyer im Planungsausschuss, der einen Ausstieg 2023 für möglich hält. Allerdings ist die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser Landessache, über die Tönisvorst nicht alleine befinden kann.

(RP)
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