Tönisvorst Stadt Tönisvorst sucht neue Jugendschöffen

Tönisvorst · Die Stadt Tönisvorst sucht weitere Kandidaten als Jugendschöffen. So muss die Stadt dem Kreis Viersen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kandidatenvorschläge für ehrenamtliche Richter in Jugendstrafsachen unterbreiten. Bis zum 25. März kann man sich noch bei der Stadt melden.

Welche Voraussetzungen muss man als Jugendschöffe mitbringen? Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Gesucht werden grundsätzlich Menschen, die in der Stadt Tönisvorst wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Die Amtsperiode reicht bis 2023. Weitere Voraussetzung: Deutsche Staatsbürger, die über ausreichend Sprachkenntnis verfügen.

Ausgeschlossen von der Wahl? Gegen wen beispielsweise ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt oder aber wer hauptberuflich in der Justiz tätig ist.

Wer Interesse hat, Jugendschöffe zu werden, kann sich mittels des auf der Seite www.schoeffenwahl.de unter "Bewerber" abrufbaren Bewerbungsformulars bei der Rechtsabteilung der Stadt Tönisvorst bewerben: Stadt Tönisvorst, Fachbereich C, Abteilung Zentraler Service, Personal und Organisation, Sabine Dicker, Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst. Nähere Informationen gibt es auch unter Ruf 02151/999 115.

(RP)
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