Tönisvorst Stadt will Beiträge der Anwohner bei Straßensanierungen anheben

Tönisvorst · Ab Januar 2017 soll sie in Kraft treten, die neue Satzung über die "Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen", wie es im Amtsdeutsch heißt. Sprich: Wenn eine Straße im Stadtgebiet saniert wird, müssen die Anwohner künftig einen höheren Anteil der Kosten tragen als bisher. Das beschloss der Hauptausschuss.

"Wir erheben zurzeit Beiträge an der untersten Grenze", sagt Bürgermeister Thomas Goßen, der zugleich betont, dass die Neuregelung nicht für bereits begonnene Maßnahmen wie etwa die Blumenstraße in St. Tönis gelte und nur bei Sanierung greife, nicht bei Reparaturarbeiten. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe der Verwaltung geraten, die Beiträge zu erhöhen, um die städtische Kasse zu entlasten. Reparaturarbeiten und neue Teerdecken seien dabei nach wie vor nicht beitragspflichtig, sagt der Bürgermeister.

Dabei macht es für den Bürger einen Unterschied, ob sein Haus an einer Anliegerstraße, einer Haupterschließungsstraße, einer Hauptverkehrsstraße, einer Hauptgeschäftsstraße oder in einem verkehrsberuhigten Bereich steht. Mussten etwa Anwohner von Hauptverkehrsstraßen bisher zehn Prozent der Kosten für eine Straßensanierung zahlen, könnten es künftig bis zu 40 Prozent sein. "Wir sollten uns an der Mustersatzung orientieren und Beiträge aus der Mitte des möglichen Spektrums wählen - das ist die bewährte rheinische Lösung", sagt Helmut Drüggen (CDU). Im Beispielsfall läge die Mitte zwischen mindestens zehn Prozent und höchsten 40 Prozent demnach bei 25 Prozent. Je nach Größe des Grundstücks dennoch ein nicht unerheblicher Batzen für die Eigentümer.

Noch teurer wird es bei Anliegerstraße. Zahlen die Bürger bei einer Sanierung bisher bereits 50 Prozent der Kosten, dürfen es - nach rheinischer Lösung - künftig 65 Prozent sein. Die erlaubte Höchstgrenze nämlich liegt bei 80 Prozent. Bei Haupterschließungsstraßen schlägt die Mustersatzung 30 bis 60 Prozent vor (Mittelwert 45 statt jetzt 30 Prozent), bei den Hauptgeschäftsstraßen 40 bis 70 (Mittelwert 55 statt jetzt 40 Prozent).

Bevor die neue Satzung in Kraft tritt, müssen die Beiträge noch festgelegt werden. Auch der Stadtrat muss noch zustimmen. Im Hauptausschuss waren sich aber schon alle Parteien einig, dass es an der Zeit sei, die Satzung anzupassen.

(WS03)
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