Tönisvorst Strafprozess: Verteidiger greifen Polizei an

Tönisvorst · Turbulent ging der Prozess um den Raubmord an einem 81-jährigen Tönisvorster Rentner vor dem Landgericht in Krefeld weiter. Der Verteidiger des zur Tatzeit 17-Jährigen aus Straelen, der sich des gemeinschaftlichen Raubmordes an einem Rentner schuldig gemacht haben soll, warf den mit dem Fall betrauten Polizeibeamten gestern Freiheitsberaubung vor.

Tönisvorst: Raubmord vor Gericht in Krefeld
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81-Jähriger getötet: Prozess nach Raubmord in Tönisvorst

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Foto: Thomas Lammertz

Sein Mandant sei Opfer einer Straftat durch die Polizeibeamten geworden. Die Festnahme und Vernehmung des Mandanten halte er für rechtswidrig. Daraus resultiere eine falsche Aussage des Mandanten, die er nur in der Hoffnung machte, von der Haft verschont zu werden. Die frühere Aussage wollte er nun widerrufen. Er sprach von einem erheblichen verfahrensrechtlichen Verstoß und fehlender qualifizierter Belehrung des Jugendlichen. Die Erziehungsberechtigten seien nicht über ihr Anwesenheitsrecht informiert worden. Weder die Verwendung der polizeilichen noch die der richterlichen Ergebnisse seien zulässig. Dem schloss sich der Verteidiger des zur Tatzeit 16-Jährigen aus Weeze an. Zur Verteidigung ihrer Mandanten zogen die Anwälte wieder sämtliche Register, auch wenn dies zum Teil persönlich wurde, etwa bei dem Versuch, den Hauptermittler zu diskreditieren. Lange diskutierte man über Formalitäten bei der Polizei, die auf eine nicht ordnungsgemäße Arbeit der Behörde schließen ließe. Dabei orakelte ein Verteidiger schon, dass man die Beweisaufnahme auch am 50. Verhandlungstag noch nicht abschließen werde. Ein anderer wollte eingehend überprüfen lassen, ob die Ergebnisse der Telefonüberwachung auch richtig aufgeschrieben wurden.

Die vorsitzende Richterin trug es mit Fassung und der schon oft gezeigten Gelassenheit und ließ den Polizeibeamten zum Missfallen der Verteidigung aussagen, wenn auch mit Zensur. Der Kriminalbeamte durfte zunächst nur einen Teil der Erkenntnisse vortragen. Er bestätigte, dass es schon am Wochenende vor der Tat einen Einbruch in das Haus des Rentners gegeben hatte. Auch sei es richtig, dass Zigarettenkippen mit Spuren der angeklagten Frau und eines Mitangeklagten in der Nähe des Hauses gefunden wurden. Die 21-Jährige sei schon seit 2010 in Frankreich bekannt, daher habe Interpol Paris geholfen. Man gehe davon aus, dass der Tipp aus dem Rotlicht-Milieu kam, sagte der Ermittler weiter. Eine Gerichtsmedizinerin führte aus, dass der Rentner durch Ersticken aufgrund von erheblicher stumpfer Gewaltweinwirkung am Hals starb. Das belege auch die Fraktur des Halswirbels. Eine andere Todesart wie beispielsweise Herzversagen sei auszuschließen.

(bil)
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