Tönisvorst Tönisvorst: Mehr Steuerkraft dank Erhöhung

Tönisvorst · Im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Kreises Viersen wird für die Stadt Tönisvorst ein Plus von 8,3 Prozent ausgewiesen.

Auf Nachfrage bei Kreis und Stadt wird schnell klar, dass es sich bei dieser Zahl nicht um einen Zuwachs bei der Gewerbesteuer handelt, sondern um die Veränderung der Steuerkraft, bezogen auch nicht auf ein Kalenderjahr, sondern erhoben im Zeitraum 1. Juli 2015 bis 30. Juli 2016. Da die Stadt Tönisvorst Anfang 2016 sowohl die Gewerbesteuer, als auch die Grundsteuern A und B erhöht hat, beruht das Plus weitgehend auf den Steuererhöhungen.

Die eingenommenen Gewerbesteuern in Tönisvorst lagen 2015 mit 11,52 Millionen über dem Ansatz von 9,8 Millionen Euro, 2016 war der Ansatz von 11,65 Millionen mit 11,652 Millionen Euro eine Punktlandung. Die Stadt Tönisvorst hat nicht so viele Gewerbeflächen wie etwa die Stadt Willich, die angesiedelten Unternehmen gehören auch eher dem Handwerk und dem Mittelstand an, so dass die Schwankungen in der Gewerbesteuer nicht so stark ausfallen wie in anderen Kommunen.

Für die Steuerkraft spielen neben Grund- und Gewerbesteuern auch die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer eine Rolle. Der Finanzbedarf einer Kommune wird durch die Bedarfsmesszahl errechnet, in die Einwohnerzahl, Schülerzahlen und ein Grundbetrag einfließen.

(hb)
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