War es doch Mord? Überfall auf Rentner in Tönisvorst erneut vor Gericht

Tönisvorst/ Krefeld · Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen fünf junge Leute aufgehoben, die im Oktober 2014 einen 81-Jährigen in St. Tönis überfallen hatten. Am Mittwoch mussten sie sich wegen Mordes verantworten.

Tönisvorst: Raubmord vor Gericht in Krefeld
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81-Jähriger getötet: Prozess nach Raubmord in Tönisvorst

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Foto: Thomas Lammertz

War es doch Mord? Seit heute wird der Überfall auf einen Rentner in St. Tönis neu verhandelt. Im Oktober 2014 überfielen vier junge Leute den 81-Jährigen in seinem Haus an der Grenzstraße und übten so starke Gewalt aus, dass der Mann starb. Ein weiterer Täter wartete unterdessen im Auto. Am 17. Februar 2016 — nach 20 Verhandlungstagen — verurteilte das Landgericht Krefeld die fünf Täter zu Freiheitsstrafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren wegen Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen.

In vier Fällen wurde eine Jugendstrafe verhängt. Zahlreiche Zuschauer kommentierten das Urteil damals teilweise lautstark und mussten zur Ordnung gerufen werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun jedoch aufgehoben, weswegen der Fall vor Gericht komplett neu aufgerollt werden muss. Denn der BGH hat die Beweiswürdigung des Landgerichts bezüglich des Tötungsvorsatzes als widersprüchlich bemängelt und schließt nicht aus, dass es sich doch um einen Mord handelt. Für einen solchen wären höhere Strafen zu erwarten. Nun müssen alle Zeugen erneut gehört werden. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt. Insgesamt sind 23 Prozesstage geplant.

Heute startete der Prozess mit vollem Zuschauersaal und einer Besetzungsrüge. Die Verteidigung einer 23-Jährigen aus Bergheim bemängelte die Wahl des Ergänzungsrichters, der aufgrund des Umfangs hinzugezogen wurde. Laut Geschäftsverteilungsplan sei nicht dieser, sondern ein anderer Ergänzungsrichter einzusetzen gewesen. Die Entscheidung habe das Landgericht gezielt im Hinblick auf den Prozess getroffen. Eine solche Personalverschiebung sei verfassungswidrig, führte einer der Anwälte aus. Er sprach von Manipulation. Weitere Verteidiger schlossen sich an. Die Rüge wurde nach Beratung als unbegründet verworfen. Ein weiterer Antrag, nämlich den Prozess um eine Woche zu vertagen, damit die Verteidiger die personellen Gegebenheiten prüfen können, wurde abgelehnt. Schließlich konnte mit mehrstündiger Verspätung die Anklageschrift verlesen werden.

Madonna R. aus Bergheim, Almir R., Murat C. und Hasrit S. aus Straelen sowie Meto K. aus Weeze, die zur Tatzeit zwischen 17 und 22 Jahre alt waren, sollen laut Staatsanwaltschaft den 81-Jährigen beim Versuch, diesen zu berauben, getötet haben. Zwei der Angeklagten sollen schon im Vorfeld den Hinweis bekommen haben, dass sich im Haus des Rentners erhebliche Vermögenswerte befinden und das spätere Opfer einen Tresor besaß. Am 1. Oktober haben sich die Angeklagten schließlich nach Tönisvorst aufgemacht und den Mann überfallen, als dieser Baumaterialien aus seinem Auto lud, weswegen die Haustür offenstand. Zwei der Angeklagten hätten den Mann schließlich im Flur überrascht und sofort auf ihn eingeschlagen und ihn getreten. Die drei anderen sollen zunächst vor der Tür gewartet haben, zwei von ihnen seien dann ebenfalls ins Haus gegangen, einer sei zum Auto zurückgegangen, so der Vorwurf.

Im Haus soll ein Täter den Senior in den Schwitzkasten genommen und ihm einen Faustschlag ins Gesicht sowie mehrere Schläge gegen den Kopf und Tritte in die Seite versetzt und ihn weiter traktiert haben, während sich zwei weitere Täter mit dem Tresorschlüssel im Obergeschoss befanden. Als sie wieder ins Erdgeschoss kamen, sollen sie den Rentner ebenfalls geschlagen haben. Die junge Frau soll ihm mehrere Stöße mit einem Elektroschocker versetzt haben. Danach hätten die Angeklagten die Wohnung verlassen und dabei die Armbanduhr des Geschädigten sowie eine Packung Zigaretten mitgenommen. In dem Tresor hätten sie keine für sie wertvollen Gegenstände gefunden, so die Anklage weiter. Ihr Opfer ließen sie demnach mit erheblichen Verletzungen wie Schwellungen, Blutergüssen und dem Bruch eines Halswirbels zurück. Ein Nachbar entdeckte das schwer verletzte Opfer im Hausflur, ein Notarzt konnte den Rentner zunächst reanimieren, der 81-Jährige starb aber später im Krankenhaus.

Todesursache war laut Gutachten, dass der Mann "in den Schwitzkasten genommen" wurde und sein "Kopf nach hinten überstreckt" worden war, während einer der Männer auf seinem Rücken saß. Schon aufgrund des Alters und der brutalen Behandlung des Mannes hätten die Täter erkennen müssen, dass er dadurch sterben kann, befand das Gericht im vergangenen Jahr bei der Urteilsverkündung. Das Gericht könne aber nicht mit Gewissheit feststellen, dass den Tätern auch bewusst war, dass die Einwirkung auf den Hals tödlich ist. Es sei den Angeklagten auch nicht darauf angekommen, ihn zu töten.

Der Tipp, dass der Mann wohlhabend war, war aus dem Rotlichtmilieu gekommen, in dem das Opfer verkehrte und seine Vermögensverhältnisse preisgab. Schon im September 2014 sei die Angeklagte mit anderen Tätern dort eingebrochen und hatte den Tresor entdeckt. Weil kein Schlüssel zu finden war, habe man geplant, wiederzukommen, wenn der Rentner zu Hause ist. Einige Male hatte man ihn nicht angetroffen — am 1. Oktober 2014 dann aber schon.

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