Tönisvorst/Krefeld Verfahren gegen Lothar Vauth wird nicht eingestellt

Tönisvorst/Krefeld · Im Betrugs- und Untreue-Prozess gegen das Ehepaar Vauth hat das Landgericht den Antrag der Verteidigung abgelehnt, das Verfahren gegen Lothar Vauth einzustellen. Die Kammer sieht kein Verfahrenshindernis. Die Beweisaufnahme wurde gestern fortgesetzt. Es liege eine wirksame Anklageschrift vor, sagte die Richterin, und diese Anklageschrift werde der Umgrenzungsfunktion gerecht. Die von der Verteidigung geforderte Originalbuchhaltung sei unerheblich, da weitere Beweismittel zur Verfügung stünden.

 Das Tönisvorster Ehepaar Vauth muss sich derzeit vor dem Krefelder Landgericht wegen Betruges und Untreue verantworten.

Das Tönisvorster Ehepaar Vauth muss sich derzeit vor dem Krefelder Landgericht wegen Betruges und Untreue verantworten.

Foto: Lammertz

Die Verteidiger hatten eine Einstellung des Verfahrens beantragt, unter anderem, weil Originaldokumente verschwunden seien. Die Kammer folgte der Staatsanwältin, die keine rechtlichen Bedenken hatte. Sie erläuterte ihren Standpunkt ausführlich. Es sei ohnehin zweifelhaft, ob die Buchhaltung aus den Jahren 2006/2007 jemals ordnungsgemäß vorgelegen habe. Die vorhandenen Unterlagen seien aber ausreichend, um die Tatwürfe nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft halte keinesfalls Beweismittel zurück. Laut ihrer Unterlagen sei es vielmehr so gewesen, dass der Angeklagte sich damals geweigert habe, Buchungsunterlagen herauszugeben.

Ein Anwalt aus Wuppertal berichtete, wie seine Zusammenarbeit mit der Krefelder Kanzlei lief. Seine Mandantin habe nach einer Erbschaftsstreitigkeit rund 12.000 Euro an die Krefelder Kanzlei überwiesen. Das Geld sei allerdings auch auf mehrfache Nachfrage nicht an die Empfängerin weitergeleitet worden. Die habe sich irgendwann verärgert selbst bei dem Wuppertaler Anwalt gemeldet. Nachforschungen ergaben, dass die Summe tatsächlich nicht weitergeleitet wurde.

Auf die Frage der Verteidigung, warum der Zeuge dafür Lothar Vauth verantwortlich mache, sagte er, das sei der Name auf dem Brief gewesen. Vauth habe auch unterschrieben. Die Verteidigung stellte in Frage, dass ein gedruckter Name und eine Unterschrift reichen, um ihren Mandanten als tatsächlichen Urheber der Briefe zu entlarven. Als sich der Wuppertaler Anwalt später selbst in Krefeld meldete, habe man ihm gesagt, dass Vauth aus der Kanzlei ausscheiden musste. Es gebe Strafanzeigen.

Ein weiterer Zeuge fehlte gestern. Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld von 150 Euro. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

(bil)
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