Tönisvorst Von der Couch aus der Ratssitzung folgen

Tönisvorst · Die Stadtverwaltung von Tönisvorst soll das Interesse an Live-Übertragungen von Rats- und Ausschusssitzungen erneut abfragen. Der FDP-Antrag zielt auf mehr Transparenz und Bürgernähe. Alle Beteiligten müssen ihre Zustimmung geben.

 Wenn die Bürger nicht zum Rathaus kommen, kommt das Rathaus via Internet zu den Bürgern. Der Stadtrat diskutiert, alle Sitzungen von Stadtrat und seinen Ausschüssen ins Netz zu stellen.

Wenn die Bürger nicht zum Rathaus kommen, kommt das Rathaus via Internet zu den Bürgern. Der Stadtrat diskutiert, alle Sitzungen von Stadtrat und seinen Ausschüssen ins Netz zu stellen.

Foto: WOLFGANG KAISER

Die FDP-Fraktion hat einen erneuten Vorstoß zur Live-Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen über die städtische Internetseite gemacht. Ihren Antrag begründete FDP-Fraktionsvorsitzender Torsten Frick mit dem Wunsch, jedem Bürger mehr Informationen zur Verfügung zu stellen - unabhängig von Zeit und Raum der jeweiligen Sitzungen. Bei den Bürgern habe das Misstrauen gegenüber der Politik zugenommen. Mit mehr Transparenz und der Möglichkeit, Sitzungen der politischen Gremien auch außerhalb der Sitzungstermine verfolgen oder bestimmte Punkte konkret nachzuschauen, könne das Misstrauen gegenüber der Politik abgebaut werden. Dazu müsste die geltende Geschäftsordnung des Rates geändert werden. Der Stadtrat will zuerst die Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder klären (ist jeder bereit, gefilmt zu werden?), dann die Kosten abschätzen lassen und dann über die Homepage der Stadt das Interesse der Bevölkerung abfragen. Bereits vor Jahren hatten die Grünen einen solchen Antrag gestellt, der damals vor allem an den Kosten gescheitert ist.

Der Weg, auf den sich der Stadtrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr verständigte, ist sinnvoll. Der geringste Aufwand wäre eine festinstallierte Kamera, die auf ein Rednerpult gerichtet ist. Alles wird sofort ins Netz gestellt. Dazu müsste die Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse geändert werden. Denn bisher sprechen die Mitglieder von ihrem Platz aus. Ein Live-Stream, der sofort über die Homepage der Stadt ins Netz gestellt wird, setzt aber voraus, dass alle Rats- und Ausschussmitglieder ihre Bereitschaft erklären, sich filmen zu lassen. Sobald ein Mitglied sein Persönlichkeitsrecht geltend macht und seine Zustimmung verweigert, ist ein Live-Stream nicht mehr machbar. Die Alternative wäre, dass die Sitzungen gefilmt, aber nicht live ins Netz gestellt werden, sondern die Wortmeldungen der Ausschussmitglieder, die keine Zustimmung gegeben haben, herausgeschnitten werden. Das bedeutet einen gewissen Aufwand. Bei den Kosten müsste die Verwaltung herausstellen, ob sie die Film- und Schneidearbeiten mit eigenem Personal leisten kann oder damit Freelancer oder Unternehmen beauftragt,

Sitzungen etwa des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf kann man bereits heute als Live-Stream verfolgen, sofern Ratsmitglieder (von Fall zu Fall) keine Einwände gegen eine Übertragung erheben. Bis zur Genehmigung der jeweiligen Niederschrift werden die Aufzeichnungen der Livestreams online bereitgestellt (www.duesseldorf.de/rat/live). Auch die Stadt Essen überträgt den öffentlichen Teil ihrer Ratssitzungen per Live-Stream ins Internet. In der Gemeindeordnung NRW existiert weder eine ausdrückliche Zulassung noch ein Verbot für audiovisuelle Übertragungen - anders als etwa bei Gerichtsverhandlungen. Die Frage von Live-Übertragungen orientiert sich an § 48 Abs. 2 GO mit dem Gebot, Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich durchzuführen. Das Innenministerium hat dazu ausgeführt, dass vor Sitzungsbeginn jeder Teilnehmer die Einwilligung zur Übertragung erklären müsse, gegebenenfalls für die Dauer eines Jahrs oder sogar der gesamten Ratsperiode. Auch Zuschauer müssten gefragt werden und bei Verweigerung darf der Zuschauerraum nicht gezeigt werden. Auch Mitarbeiter der Verwaltung, Sachverständige und Berater müssten in eine Übertragung einwilligen.

(RP)
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