Tönisvorst Zeugin belastet zwei der Angeklagten schwer

Tönisvorst · Drei der wegen Mordes an einem Rentner angeklagten jungen Männer sollen von den beiden Mitangeklagten unter falschen Angaben zum Tatort gebracht worden sein. Außerdem soll einer der Männer von Familienmitgliedern eines Mitangeklagten mit Drohungen zum Schweigen gebracht worden sein. Das jedenfalls sagte die Schwester des 22-jährigen Straelener gestern in ihrer Vernehmung vor dem Krefelder Landgericht aus. Sie berichtete über ein Gespräch, das sie mit ihrem Bruder während eines Haftbesuchs geführt haben will. Nicht alle Verteidiger werteten die tränenreiche Aussage der 27-Jährigen als entlastend. Selbst wenn es ein Gespräch mit diesem Inhalt gegeben habe, so bedeute es nicht, dass die Angaben richtig seien.

Die 27-Jährige belastete Madonna R. und den zur Tatzeit 16-Jährigen aus Weeze schwer. Die beiden hätten ihren Bruder an dem Tatabend an einer Spielhalle in Straelen getroffen und ihn gefragt, ob er bei einem Einbruch mitmache. Auch zwei weitere Angeklagte hätten zunächst geglaubt, dass es lediglich um einen Einbruch gehe. Erst im Auto hätten die mutmaßlichen Drahtzieher dann gesagt, dass ein Mann im Haus sei und dass man Gewalt anwenden werde. Von Waffen oder einem Elektroschocker sei aber nicht die Rede gewesen. Ihr Bruder habe sich geweigert, mit in das Haus zu gehen. Er habe wieder mit seinem Auto wegfahren wollen. Die Mittäter hätten ihm aber die Schlüssel und sein Handy abgenommen. "Er stand unter Schock, er wusste nicht, was er machen sollte", sagte die Schwester auf die Frage, warum er nicht weglief. Dass der Rentner starb, habe er erst Tage später erfahren. Zur Polizei sei er nicht gegangen, weil die Eltern des Mitangeklagten 21-Jährigen ihn zu sich bestellten und unter Druck setzten. Der Verteidiger des 21-Jährigen teilte nach Verständigung mit seinem Mandanten mit, es habe ein Gespräch mit seinen Eltern über die Tat gegeben. Dort sei der 22-Jährige aber keinesfalls unter Druck gesetzt worden. Das bedeutet, dass auch die Eltern vom Mord gewusst und geschwiegen hätten. Die 27-jährige Zeugin saß an mehreren Prozesstagen im Zuschauerraum. Üblicherweise dürfen Zeugen vor ihrer Vernehmung nicht an der Verhandlung teilnehmen. Das Gericht teilte am 17. Verhandlungstag mit, dass es dieses Jahr kein Urteil geben wird.

(BL)
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