Kreis Viersen 1700 Euro vom Arbeitsamt: Betrüger verurteilt

Kreis Viersen · 33-Jähriger bezog zu Unrecht mehr als 1700 Euro an Arbeitslosenunterstützung.

Vor dem Amtsgericht fiel jetzt das Urteil gegen einen 33-jährigen Willicher. Er erhielt wegen gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen eine Bewährungsstrafe in Höhe von neun Monaten.

Konkret war dem derzeitigen Vertriebsmitarbeiter vorgeworfen worden, in der Zeit von Dezember 2011 bis April 2012 sowie im Zeitraum Mai bis Oktober 2012 zu Unrecht mehr als 1700 Euro Arbeitslosenunterstützung bezogen zu haben, da er bereits ab Ende 2011 einer geringfügigen Beschäftigung nachgekommen sei. Er habe, laut Anklageschrift, weder die Aufnahme dieser beruflichen Tätigkeit angezeigt noch in einem Weiterbewilligungsantrag, den er Ende März 2012 stellte, entsprechende Angaben gemacht. Der ledige 33-Jährige, der noch bei seinen Eltern wohnt, bestätigte den Erhalt der Gelder von der Agentur für Arbeit. Allerdings sei es unwahr, dass er damals einen bezahlten Job ausgeübt habe. "Ich legte deshalb auch Widerspruch gegen eine entsprechende Rückforderung der Behörde ein", erklärte er. Den Mann, für den er angeblich Arbeiten erledigt haben solle, kenne er wohl, er wäre jedoch für ihn zwischen Ende 2011 bis Oktober 2012 nicht "in irgendeiner Weise beruflich tätig gewesen."

Der Richter zeigte dem Willicher daraufhin ein Dokument, auf dem diverse Tätigkeiten des jungen Mannes sowie eine entsprechende Honorarsumme aufgelistet waren. Eine Unterschrift des 33-Jährigen war ebenfalls vorhanden. Der Beschuldigte zeigte sich überrascht und meinte, sich nicht an jenes Dokument erinnern zu können. Im Anschluss verlas der Vorsitzende eine schriftliche Aussage des mutmaßlichen Arbeitgebers, in dem letzterer erklärte, der Willicher habe "für acht Euro pro Stunde" für ihn gearbeitet. Vereinbart habe man dies mündlich. Zudem sagte ein 61-jähriger Zeuge aus, dass der junge Mann ihn sogar eingearbeitet habe, wobei er nicht sicher war, ob dies im Jahre 2011 oder 2012 war: "Er kannte sich jedenfalls mit der Tätigkeit gut aus, machte das offensichtlich schon länger!" Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, dass er überzeugt sei, dass der 33-Jährige tatsächlich - während er Arbeitslosengeld bezog - einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sei, ohne dies dem Arbeitsamt mitzuteilen: "Und das ist eindeutig Betrug!"

(RP)
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