Urteil in Mönchengladbach 74-Jähriger muss wegen sexuellen Missbrauchs drei Jahre in Haft

Viersen/Mönchengladbach · Ein Senior aus Viersen ist wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Der Mann muss drei Jahre in Haft, weil er sich an Grundschülern verging.

 Ein Rentner (74) ist vor dem zu eine Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. RP-Foto: Buschkamp

Ein Rentner (74) ist vor dem zu eine Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. RP-Foto: Buschkamp

Foto: Schöffengericht

"Also muss ich rein." So hat Dieter S. am Donnerstag auf das Urteil vor dem Schöffengericht in Mönchengladbach reagiert. Der 74-jährige Rentner aus Viersen sieht einer Haftstrafe in Höhe von drei Jahren entgegen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann drei Mädchen und einen Jungen mehrfach sexuell missbraucht hat. Die Staatsanwältin hatte drei Jahre und neun Monate gefordert. Der Richter berücksichtigte beim Strafmaß aber das Alter und den Gesundheitszustand des schwerhörigen Asthmatikers. Er machte aber auch deutlich: "Sie haben Ihr Vertrauensverhältnis zu den Kindern ausgenutzt."

Rechtskräftig ist der Richterspruch indes noch nicht. Der Angeklagte hat jetzt eine Woche Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen. Ob er von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen wird, konnte sein Anwalt Ingo Herbort noch nicht einschätzen. "Direkt nach dem Urteil ist nicht der richtige Zeitpunkt, um diese Entscheidung zu treffen", sagte Herbort.

Im Gerichtssaal verfolgten auch die Eltern der jungen Opfer den Prozess. Viele kämpften dabei immer wieder mit dem Tränen. Der Richter musste auch Zwischenrufe verhindern. Nach dem Urteil herrschte Unverständnis. "Also kann er jetzt nach Hause gehen und wieder Mädchen anfassen?", fragte ein Zuschauer ungläubig.

Mann räumte Taten ein

Beim letzten Prozesstag ging es hauptsächlich um den sexuellen Missbrauch und die Nötigung des einzigen Jungen. Eine Polizeibeamtin schilderte die damalige Aussage des Kindes und ihren Eindruck von ihm. Es sei schüchtern gewesen, habe zerbrechlich gewirkt und auch sehr darunter gelitten, sich nicht gegen die Übergriffe gewehrt zu haben. Der Junge hatte zuvor vor dem Schöffengericht aussagen müssen. Dies hatte ihm nicht erspart werden können, da Dieter S. diesen Tatvorwurf immer wieder vehement geleugnet hatte - auch am Donnerstag. "Die Mädchen, ja", sagte er zum Abschluss. Aber das mit dem Jungen stimme nicht.

Alle anderen zehn Fälle von sexuellem Missbrauch - betroffen waren drei Grundschülerinnen - hatte der 74-Jährige dagegen eingeräumt. Einen Fall im Zeitraum zwischen Juni 2015 und Juli 2016 hatte der Angeklagte allerdings so dargestellt, also ob das Kind ihn dazu animiert hätte - eine Version, der sowohl die Staatsanwältin als auch die Nebenklägerin vehement widersprachen und nach der Beweisaufnahme als wiederlegt ansahen. "Das ist widerlich und eklig. Diese Schilderung widerspricht jeder Lebenserfahrung", machte die Staatsanwältin deutlich.

Der Rentner, der nicht vorbestraft ist, soll den Kindern mehrfach Geschenke und kleine Geldbeträge gegeben haben. Sie seien, so schilderte es die Staatsanwältin, gern zu ihm nach Hause gekommen. Er habe Haustiere gehabt, sei so etwas wie ein Ersatz-Großvater gewesen. Die Mädchen und der Junge hätten sich mehrfach in seiner Wohnung aufgehalten, dort sei es dann im Wohnzimmer zu den sexuellen Übergriffen gekommen.

(busch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort