Viersen Ärger um ehemalige Kneipe an der Gladbacher Straße

Viersen · Anwohner kritisieren, dass in den Räumen Karneval gefeiert wurde und die Stadt nichts unternommen habe

Ruhestörung, Körperverletzung, Randale ... die Liste der Polizeieinsätze an der Gladbacher Straße ist lang. "29 Einsätze in 400 Tagen", sagt Antje Heymanns, Sprecherin der Kreis-Polizei. Im Herbst gab Gastwirt Dariush Schadust seine Schankerlaubnis ab. Seitdem ist es ruhig - meistens und bis auf die Karnevalstage. "Am Nelkensamstag und Tulpensonntag war dort geöffnet. Die Tür stand sperrangelweit auf. Das ,Open'-Schild leuchtete. Es waren gut 60 Leute in der Kneipe", berichtet Axel Bamberg, der an der Gladbacher Straße wohnt.

Das Ordnungsamt habe dem Betreiber eine Ausnahmegenehmigung mit befristeter Schankerlaubnis erteilen wollen und die Nachbarn darüber informiert. Als sie protestierten, prüfte die Stadt erneut und machte einen Rückzieher. In dem Briefwechsel zwischen Ordnungsamt und Anwohnern heißt es: "Die Betreiber (...) erhalten daher keine Erlaubnis für eine gaststättenartige Nutzung, weder an den Karnevalstagen noch zu einem anderen Zeitpunkt!"

Laut Bamberg sei aber am Sonntagmittag um 13 Uhr ein Mitarbeiter des Ordnungsamts vor Ort gewesen, habe mit dem ehemaligen Gastwirt geredet und sei wieder gefahren. Die Party sei dann unvermindert weitergegangen. Er und die Nachbarn seien durch den jahrelangen Ärger wundgerieben. "Für uns ist das eine Zumutung. Vor der Kneipe herrschten früher unhaltbare Zustände. Wir wurden angepöbelt, beleidigt und bedroht." Gäste hätten in die Hauseingänge uriniert, Autoreifen seien zerstochen worden. Bamberg fühlt sich von der Stadt im Stich gelassen: "Wenn ich falsch parke, bekomme ich ein Knöllchen. Aber da verstößt jemand gegen die Regeln, ohne dass die Stadt etwas unternimmt."

"Wir können nicht verstehen, wie es zu der Ausnahmegenehmigung der Stadt kommen konnte", sagt ein anderer Nachbar. Aus Sorge um seine Kinder möchte er nicht mit Namen genannt werden.

"Die Ausnahmegenehmigung ging nicht an den Betreiber heraus", sagt Frank Schliffke, Sprecher der Stadt. Nach den Einwänden der Nachbarn habe das Ordnungsamt festgestellt, dass eine Ausnahme gar nicht möglich sei. An den Karnevalstagen sei das Ordnungsamt definitiv nicht vor Ort gewesen. "Es gibt dort kein gaststättenrechtliche Genehmigung, insofern gab es für uns keinen Anlass. Wir können keine Privaträume kontrollieren."

Für den ehemaligen Kneipenbetreiber Dariush Schadust stellt sich die Sache anders dar: "Ich hatte als Kiosk mit Erlaubnis geöffnet, ganz offiziell." Das Büdchen lohne sich nicht sonderlich, deshalb sei es unregelmäßig geöffnet. Die Gaststätte habe er freiwillig aufgegeben, weil er sich von den Nachbarn schikaniert gefühlt habe. Schadust möchte die Räume an der Gladbacher Straße nun verpachten oder verkaufen. Er selbst wolle außerhalb von Viersen ein Geschäft aufmachen.

"Ein Kiosk bedarf keiner gaststättenrechtlichen Genehmigung. Da sind wir außen vor", erklärt Schliffke. Verzehr von Alkohol in oder vor einem Kiosk seien verboten. Ebenso der Tresenausschank.

Grundsätzlich muss ein Kiosk als Gewerbe angemeldet und die veränderte Nutzung des Gebäudes bei der Bauaufsicht beantragt werden. "Das ist unproblematisch, aber es liegt uns in dem Fall zurzeit keine Nutzungsänderung vor", sagt der Sprecher der Stadt.

(RP)
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