Viersen Ansturm auf die Gesamtschule

Viersen · Die Anmeldezahlen an den Gesamtschulen in Viersen und Brüggen bleiben trotz geburtenschwächerer Jahrgänge stabil. Nur etwa jeder Zweite bekommt den erhofften Platz. Die Übrigen müssen auf andere Schulform ausweichen.

Viersen/Brüggen 340 Kinder würden gerne im Schuljahr 2010/2011 die fünften Klassen der Anne-Frank-Gesamtschule in Viersen besuchen. Plätze gibt es nur für rund die Hälfte. 160 Absagen musste Schulleiter Rainer Erdorf verschicken. 180 Grundschüler haben eine Zusage für einen Gesamtschulplatz in Viersen erhalten. Ein ähnliches Bild zeigt sich an der Gesamtschule in Brüggen: Hier sind es ein Drittel Absagen und zwei Drittel Zusagen, die in den vergangenen Wochen verschickt wurden. Von 180 Schülern können 120 angenommen werden; 60 müssen sich nun auf die anderen Schulformen verteilen.

Viele klärende Gespräche

Es ist jedes Jahr ungefähr das gleiche Spiel: Für die Gesamtschulen gibt es wesentlich mehr Bewerber als Plätze. Was einerseits ein gutes Zeichen für den Ruf einer Schule ist, stellt sie andererseits vor eine schwierige Aufgabe: Eine Vielzahl von Ablehnungen muss an Eltern verschickt werden, denen zuvor die Gesamtschule empfohlen wurde. Bei den Schulleitern laufen in den Tagen danach die Telefone heiß, berichtet Erdorf: "Für Eltern ist das ein großes Problem. Sie haben sich auf den Platz eingestellt, sind nun mit einer Absage konfrontiert und müssen sich nach einer Alternative umsehen." Trotz geburtenschwächerer Jahrgänge bleibt der Ansturm auf die Gesamtschule ungebrochen. Gerade die Zahl der Schüler mit Gymnasialempfehlung sei gestiegen, so Erdorf. Seit G 8 hat sich die Nachfrage noch vergrößert, sagt auch der Nettetaler Gesamtschulleiter, Roland Schiefelbein.

In Rheinland-Pfalz hat es vor dem Verwaltungsgericht Koblenz kürzlich einen Entscheid gegeben, der auch für NRW Folgen haben könnte. Im dortigen Fall sah das Gericht das Recht des Schülers auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Schulen und fehlerfreie Auswahlentscheidung verletzt. Zwar seien Losverfahren und Gruppenbildung zulässig. Das konkrete Auswahlverfahren jedoch habe die Schüler ungerechtfertigt ungleich behandelt. Die Schüler erhielt per Eilverfahren den Platz an seiner Wunschschule. Der Mönchengladbacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Olaf Möhring, sieht hierin eine Chance für Eltern, sollte dieses Urteil auch für NRW angenommen werden. Mit einer Klagewelle rechnen die Schulleiter aus Viersen, Nettetal und Brüggen indes nicht. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das in NRW durchsetzen wird", sagt der Brüggener Schulleiter Wolfgang Jöres. Schiefelbein betont: "Wir halten uns an das einzige gesetzlich vorgeschriebene Kriterium, die Leistungsheterogenität." Das heißt: Die Gesamtschulen bilden das dreigliedrige Schulsystem ab. Es werden drei Leistungsgruppen gebildet, aus denen gleichviele Schüler angenommen werden — letztendlich entscheidet das Los. Erdorf: "Wir mussten in diesem Jahr viele aus dem Real- und Hauptschulbereich auslosen."

Es gebe immer eine Reihe von Widersprüchen, die bei der Bezirksregierung eingehen, berichten die drei Rektoren — bisher sei jedoch noch niemand bis vors Gericht gezogen. "Erfolg für eine Klage ist nur gegeben, wenn sich eine Schule nicht an die Kriterien hält. Deshalb sehe ich da keine Gefahr", sagt Jöres. Dies bestätigt auch Erdorf: "Wer keine formalen Fehler macht, hat auch nichts zu befürchten."

(RP)
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