Viersen Baumschnitt: Naturschützer zeigen Dezernentin an

Viersen · Die Platanen in der Viersener Fußgängerzone wurden in der Schonzeit geschnitten. Kritik kommt vom BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Kreis Viersen hat bei der Kreisverwaltung Anzeige gegen die Technische Beigeordnete der Stadt Viersen, Beatrice Kamper, erstattet. Wie Horst Meister, Leiter der Geschäftsstelle des BUND in Viersen, berichtet, hätten sich Einwohner über Schnittarbeiten an Bäumen an mehreren Stellen im Viersener Stadtgebiet beschwert. Damit verstoße die Stadt aus Sicht der Bürger gegen das Gesetz. Unter anderem in der Fußgängerzone in der Innenstadt und an der Goethestraße sollen die Arbeiten "besonders eklatant" gewesen sein. Das Problem: Vom 1. März bis zum 30. September gilt laut Paragraf 64 im Landschaftsgesetz die Schonfrist. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte sind in dieser Zeit erlaubt. "Die abgeschnittenen Äste waren teilweise drei Meter lang", sagt Meister. "Das ist kein Pflegeschnitt."

Als Grund für den späten Baumschnitt nennt die Stadt in einer Mitteilung dringende Arbeiten, die nach Sturmtief "Friederike" Anfang dieses Jahres zu bewältigen waren. Das sieht Almut Grytzmann-Meister, erste Vorsitzende der Viersener BUND-Kreisgruppe, als "eine unqualifizierte Ausrede" an. Kamper bestätigt, dass der Baumschnitt zwar für Februar vorgesehen war. Aber: "Wie jeder verständige Mensch sehen konnte, waren nach dem Sturm Friederike andere Arbeiten dringender." Die Arbeiten an den Platanen hätten sich ohne Nachteile für die Bäume verschieben lassen, sagt Kamper.

"Der Formschnitt, den ein von der Stadt Viersen beauftragtes Fachunternehmen an den Platanen in der Viersener Fußgängerzone ausgeführt hat, ist innerhalb der Schonzeit erlaubt", sagt Beatrice Kamper. "Der Kreis Viersen hat die Maßnahme nicht beanstandet." Richtig sei, dass der alljährliche Formschnitt der Platanen in der Regel im Herbst stattfand. Dieser Formschnitt wurde in diesem Winter bewusst nach hinten verlegt. "Damit sollte den Bäumen eine Phase der Kräftigung ermöglicht werden." Darauf habe die Stadt auch frühzeitig hingewiesen. Sie bedauere sehr, dass "durch die öffentlich erhobenen sachlich falschen Vorwürfe des BUND" der Eindruck entstanden sei, die Stadt würde gegen geltendes Recht verstoßen. "Schlimm ist, wenn diese Anwürfe auch noch von Internetportalen weiterverbreitet werden, die von sich behaupten, ,Presse' zu sein, die aber die Grundregeln der Arbeit von Presse missachten und ungeprüft nicht zutreffende Anschuldigungen verbreiten, ohne den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben", sagt Kamper. "Damit ist weder der Sache noch der Stadt Viersen in irgendeiner Weise gedient."

(juz)
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