Kreis Viersen Bei Hitze besteht Explosionsgefahr im Bad und auf dem Balkon

Kreis Viersen · Flüssiggasflaschen müssen seit dem 1. Juni anders gekennzeichnet werden. Sie gelten als "extrem entzündbar". Ein Experte warnt.

 Neue und alte Piktogramme.

Neue und alte Piktogramme.

Foto: DP

In einem Düsseldorfer Garten schoss Anfang Juli ein riesiger Feuerball in die Luft und griff auf ein Reihenhaus über. Die Bewohner, ein älteres Ehepaar, machten gerade ein Mittagsschläfchen. Wie durch ein Wunder blieben sie unverletzt. Der Auslöser des Feuers: Vermutlich war die Gasflasche eines Grills in der Hitze explodiert.

"An dem Tag lag die Temperatur bei 39 Grad im Schatten", sagt Detlef Poullie, Gas- und Wasserinstallateurmeister sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister. Propan- und Butangasflaschen müssten auf jeden Fall vor Hitzeeinstrahlung geschützt werden, sonst herrscht Explosionsgefahr.

Im Düsseldorfer Fall ist eine Elf-Kilo-Flasche geplatzt. Wie gefährlich das sein kann, zeigt auch die Zahl, die Poullie, Dozent an der Handwerkskammer Düsseldorf, nennt: "2086." So viel Liter Flüssiggas sei in der Flasche. "Viele Leute lassen ihren Gasgrill zurzeit auf dem Balkon oder im Garten stehen. Das ist bei den derzeitigen Temperaturen brandgefährlich", warnt Poullie.

Vielleicht sind es die vielen Unfälle gewesen, die dazu führten, dass Flüssiggasflaschen seit dem 1. Juni 2015 von "hoch entzündbar" auf "extrem entzündbar" hochgestuft wurden.

Detlef Poullie begrüßt die neue Verordnung: Seit gut einem Monat müssen gefährliche Stoffe speziell gekennzeichnet werden - mit neuen Piktogrammen und zusätzlichen Erläuterungen. Die alten orangefarbenen Warnhinweise haben ausgedient.

Für Poullie weisen die neuen Kennzeichen viel eindeutiger auf die Gefahren hin als die alten. Der Haken: "Obwohl die neue Verordnung seit 2009 bekannt und seit 1. Juni dieses Jahres in Kraft ist, gibt es im Handel noch viele Produkte mit den alten Kennzeichen", weiß Poullie. Dabei glaubt er, dass die neuen Kennzeichen die Verbraucher viel eher davon abhalten würden, beispielsweise Haarspray in den Kofferraum zu packen, und dann den Wagen stundenlang in der prallen Sonne zu parken. Selbst im Badezimmer oder im Campingzelt können Sprays, Farb- oder Lackdosen explodieren, wenn sie sich hinter einem Fenster in der Sonne zu sehr erhitzen.

(gap)
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