Viersen Bewaffneter läuft im Tarnanzug durch Supermarkt

Viersen-Süchteln · Ein anscheinend bewaffneter Mann hat am Donnerstag in einem Lebensmitteldiscounter in Süchteln für erhebliche Aufregung gesorgt. Der Polizei gelang es, den offenbar verwirrten 37-jährigen Waldnieler ohne Gewaltanwendung zu entwaffnen. Er kam in psychiatrische Behandlung.

 Mit dieser täuschend echt aussehenden Softairwaffe lief der 37-jährige Waldnieler durch den Supermarkt.

Mit dieser täuschend echt aussehenden Softairwaffe lief der 37-jährige Waldnieler durch den Supermarkt.

Foto: Polizei

Kunden des Marktes auf dem Heidweg hatten um 7.45 Uhr die Polizei darüber informiert, dass ein Mann in Tarnanzug und mit einer Maschinenpistole im Beinholster durch den Markt ginge. Die Einsatzkräfte trafen den Verdächtigen im Markt dann beim Kaffeetrinken an. Der Waldnieler trug eine täuschend echt aussehende Softairwaffe bei sich.

Da der Mann nach bislang ersten Erkenntnissen niemanden mit der mitgeführten Anscheinswaffe bedroht hat, geht die Polizei derzeit davon aus, dass dem 37-jährigen keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz vorzuwerfen ist. Die Polizei zog die Waffe aus dem Verkehr.

Mit Änderung des Waffengesetzes zum 1 April 2008 zählen die Softairwaffen zu den sogenannten Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (sogenannte Softairwaffen bis 0,5 Joule). Diese Anscheinswaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar.

Die Polizei macht noch einmal auf die Gefahren aufmerksam, die das Mitführen von Anscheinswaffen mit sich bringt. Diese Anscheinswaffen sind nicht sofort als "Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss daher bei Einsätzen zunächst einmal von der Möglichkeit ausgehen, dass es sich bei der Bewaffnung um scharfe Schusswaffen handelt, und zum Schutze der Bevölkerung und aus Eigensicherungsgründen entsprechend reagieren.

(ots)
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