Kreis Viersen Brandschutz wird teurer, Fleischkontrolle preiswerter

Kreis Viersen · Der Fachausschuss des Kreistags änderte die Satzungen.

Sie prüfen Krankenhäuser, Kindergärten und Behinderteneinrichtungen, sie sehen sich um in Hotels und auf Campingplätzen, in Gaststätten, Kinos, Sporthallen und Theatern. Sie sehen sich um in Schulen, Geschäften, Ladenzentren, Verwaltungsgebäuden, Garagen, Betrieben und Industrieanlagen - Experten des Kreises Viersen haben den Auftrag festzustellen, ob eines dieser und viele andere Objekte ausreichend gegen Feuer geschützt sind. Ausgenommen davon sind die Städte Viersen und Nettetal, die selbst den "vorbeugenden Brandschutz" regeln.

Seit 13 Jahren sind die Gebühren nicht verändert worden. Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ordnung und Rettungswesen (VOR) empfiehlt dem Kreistags ihre Erhöhung. Je nach Aufgabe und Objekt schwanken die Beträge zwischen 61 und 418,50, bisher bewegten sie sich zwischen 57 bis 343 Euro.

Für Verwunderung sorgte im Ausschuss Dr. Helmut Theißen. Der Leiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung erläuterte, dass in der Großschlachterei an der Gerberstraße in Viersen nur noch eine Fleischbeschau stattfindet und keine Proben mehr gezogen werden. "Das ist kostengünstiger und ein Vorteil im Sinne des Verbraucherschutzes. Das Anschneiden von Tierkörpern fällt weg und damit die Gefahr, dass Bakterien von anderen Tieren übertragen werden." Er vertraue auf die fachlichen Fähigkeiten der Kontrolleure - wie auch die EU. Der Kreis setzt nämlich EU-Recht um, das für die Großschlachtereien neue Regeln schafft. Unterm Strich sinkt der Gebührenaufwand für solche Betriebe.

Verdrießlich findet das Peter Joppen (CDU). In den kleineren Schlachtbetrieben war der Aufwand schon geringer. Ihre Gebührenlast werde mit der Neuordnung nicht sinken. "Die werden davon nicht begeistert sein", meinte er.

"Längst fällig" ist nicht nur für den Ausschussvorsitzenden Dr. Jens-Christian Winkler (Grüne), dass der Kreisbrandmeister und sein Stellvertreter eine höhere Entschädigung für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten. das gilt auch für die Reisekostenpauschale und beim Kreisbrandmeister die Pauschale für ein Dienstzimmer.

(RP)
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