Viersen Brandstifter muss in Psychiatrie bleiben

Viersen · Der Viersener, der im August 2017 sein Elternhaus angezündet hat, soll weiter in einer Klinik betreut werden. Der Richter am Landgericht Mönchengladbach folgte der Empfehlung eines Sachverständigen

 Meterhoch waren im vergangenen August aus dem Dach des eingeschossigen Baus, den der Angeklagte bewohnte, die Flammen geschlagen. 34 Feuerwehrleute waren im Einsatz.

Meterhoch waren im vergangenen August aus dem Dach des eingeschossigen Baus, den der Angeklagte bewohnte, die Flammen geschlagen. 34 Feuerwehrleute waren im Einsatz.

Foto: Günter Jungmann

Zwei Stunden nach Prozessbeginn im Landgericht Mönchengladbach ergeht das Urteil: Der Viersener, der wegen schwerer Brandstiftung in drei Fällen angeklagt ist, bleibt in der psychiatrischen Klinik, in der er derzeit bereits behandelt wird. Vorher hatten ihm der behandelnde Psychologe sowie der Sachverständige ein hohes Rückfall-Risiko in die Spirale aus Drogen und Kriminalität bescheinigt. "Wir können uns dem Gutachten nur anschließen", sagte der Richter. Der Angeklagte "leidet unter einer psychotischen Störung, die unter dem Einfluss und dem Auslöser von Drogen aufgetreten ist und die seine Steuerungsfähigkeit aufhebt. Es steht zu befürchten, dass er vergleichbare Taten begeht". Es gebe daher keine strafrechtliche Verfolgbarkeit. Damit folgte der Richter der Forderung des Staatsanwalts, der sich auch dem Verteidiger anschloss.

 Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht für seine Taten.

Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht für seine Taten.

Foto: Fischer

Am gestrigen Verhandlungstag wurde zunächst der behandelnde Psychologe gehört. Der Angeklagte ist zurzeit in der LVR-Klinik Köln untergebracht. Einen Tag, nachdem er sein Elternhaus angesteckt hatte, traf der Psychologe auf ihn. "Er befand sich in einem akut psychotischen Zustand und litt unter Verfolgungswahn", sagte dieser gestern aus. Nach einem Tag in einem sogenannten Krisen-Interventionsraum wurde der Angeklagte in ein Freiwilligen-Zimmer überführt, denn: "Er war von Anfang an bereit, Medikamente einzunehmen." Nach fünf Tagen konnte sich der Viersener frei unter den Mitpatienten der Station bewegen. "Er sprach offen über seinen früheren Drogenkonsum und erkannte zu seinem Erstaunen, dass er gut auf die Medikamente reagierte", so der Psychologe. Jedoch habe er nicht verstanden, warum er weiter behandelt werden sollte, lehnte eine Erhöhung der Dosis ab.

Im Oktober 2017 wurde der Angeklagte auf die Regel-Station verlegt. "Nun gab es eine Krankheitseinsicht bezüglich der Psychose, an der er laut eigener Aussage bereits vor ein paar Jahren erkrankt sei." Der Angeklagte sei damals schon behandelt worden, habe aber die Medikamente abgesetzt und Drogen konsumiert. "Er berichtete von früherem Verfolgungswahn."

Für den Psychologen sehr auffällig: "Er machte viele Gedankensprünge, seine Erzählungen waren nicht nachvollziehbar, es war schwierig, den Zusammenhang zu verstehen." Er habe zugegeben, die Brände gelegt zu haben, jedoch seien ihm die Gründe dafür nicht klar gewesen. Sein Vater sei seine langjährige und beste Bezugsperson. Bei dem ersten Brand sprach der Angeklagte jedoch von Rache: Das Wohnhaus der Ex-Freundin habe er an der Stelle angezündet, an der sie immer mit seinem Ex-Kollegen auf der Couch gesessen habe. Er habe sie nicht verletzen wollen und direkt auf den Brand aufmerksam gemacht. Der Sachverständige ging zunächst auf das Leben des Angeklagten ein, der früh Verhaltensauffälligkeiten zeigte: "Nach der Trennung der Eltern rauchte er im Alter von 13 Jahren das erste Mal Cannabis, lief mit 15 Jahren von zu Hause weg. Er verließ die achte Klasse ohne Abschluss, war zwischenzeitlich in einem Heim für schwer erziehbare Jugendliche. Mit 17 Jahren nahm er erstmals Amphetamine ein, wurde kurz darauf wegen des Handels damit verhaftet." Im Laufe der Jahre sei die kriminelle Entwicklung vorangegangen, verschiedene Delikte seien ihm vorgeworfen worden: Fahren ohne Führerschein, Nötigung, unerlaubte Einfuhr, der Verkauf sowie bandenmäßiger Handel von Amphetaminen, Körperverletzung. Es kam zu einer Jugendstrafe von neun Monaten und zu einer längeren Haftstrafe von vier Jahren.

Der Angeklagte war bereits wegen eines paranoiden Verfolgungswahns, auf Grund dessen er einen Mann mit einer Gaspistole bedrohte, 40 Tage in einer Klinik. Nur zwischen 2011 und 2013 habe er abstinent gelebt, war stabil, hatte einen Job als Produktionshelfer und eine Freundin. "Wenn es diese Stabilität nicht gibt, kommt es zu Drogenkonsum und Kriminalität", sagte der Sachverständige. Nach einem Selbstmordversuch 2016 war der Viersener 74 Tage in stationärer Behandlung. Als er die anschließende Langzeittherapie im April 2017 abbrach, nahm er die Medikamente nicht mehr und konsumierte wieder regelmäßig Cannabis. Im August beging er die Brandstiftungen.

Laut dem Sachverständigen hat der Cannabis- und Amphetamin-Konsum die schizophrene Psychose ausgelöst, unter der der Angeklagte leide und die ihn nicht mehr steuerungsfähig mache. "Es kommt zu einer affektiven Störung, bei der er Wut und Angst nicht mehr kontrollieren kann." Er empfahl die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Angeklagte nahm das Urteil an: "Ich möchte mich entschuldigen, es tut mir sehr leid."

(eva)
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