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Brüggen Brüggen blieb Amtsmittelpunkt bis 1794

Brüggen · Mit der Etablierung der preußischen Verwaltung lief Kempen Dülken den Rang ab.

 Die älteste handgezeichnete Karte des befestigten Brüggen von 1601. Sie befindet sich im Rijksarchief in Maastricht. Unten links ist das "Siechen Hauß" zu sehen, wohl eine Aussätzigenstation, rechts ist die Vennmühle.

Die älteste handgezeichnete Karte des befestigten Brüggen von 1601. Sie befindet sich im Rijksarchief in Maastricht. Unten links ist das "Siechen Hauß" zu sehen, wohl eine Aussätzigenstation, rechts ist die Vennmühle.

Foto: Kreisarchiv

Was in einzelnen Verfahrensfragen auch immer entschieden und gehandhabt wurde: Brüggen blieb Amtsmittelpunkt. Das zeigte sich zum Beispiel 1770, als direkt an der Schwalm ein neues Rentmeistereigebäude nach den Plänen des Hofbaumeisters Ignatius Kees errichtet wurde, der auch das Statthalterpalais in Düsseldorf gebaut hatte. Kurfürst Carl Theodor ließ als Schlussstein zur Einfahrt des Gebäudes seine vor allem in der kurpfälzischen Residenzstadt Mannheim so oft anzutreffenden Initialen "CT" in Formen des Rokoko anbringen.

In seiner immer noch lesenswerten Geschichte des Amtes Brüggen berichtet Josef Deilmann: "Nachdem im Jahre 1771 nochmals eine Erkundigung über die Art und Zusammensetzung der einzelnen Gerichte des Amtes erfolgt war, wurden die bisherigen Schöffenbänke in Bracht, Dülken und Waldniel durch Befehl vom 7. April 1772 zu einem einzigen, fortan in Brüggen tagenden Gericht vereinigt. Die drei ältesten Schöffen aus den genannten Orten, insgesamt neun, sollten künftig das Brüggener Gericht bilden. Die übrigen Schöffen mussten vorläufig, bis sich Gelegenheit bot, als Ersatz eingereiht zu werden, zurücktreten. Die erste Sitzung des vereinigten Gerichts fand am 19. Juni statt und sollte weiterhin alle 14 Tage abgehalten werden. Allein im Jahre 1788 beschwerten sich mehrere Schöffen des Amtes darüber, dass sie nunmehr, um zum Gerichtsort Brüggen zu gelangen, einen Weg von drei und mehr Stunden zurücklegen müssten. Öfters, besonders im Winter käme es vor, dass die Sitzungen nur von der Hälfte der Schöffen besucht und handlungsunfähig wären. So entständen den Parteien unnütze Auslagen und die Schöffen mussten zuweilen drei- und viermal nach Brüggen reisen. Deshalb sei es zweckmäßig, die Gerichte in Waldniel und Dülken wieder einzusetzen.

Dagegen wehrten sich die herzoglichen Beamten, die Brüggen allein als geeignet bezeichneten, wo die Registratur aufbewahrt werden könne; dort sei auch der Wohn- und Amtssitz. Es blieb bei dem bisherigen Zustande". Auch etwas mehr als eine Generation später ging Dülken leer aus. Dort hatte man sich 1815 bei der Etablierung der preußischen Verwaltung wohl begründete Hoffnung gemacht, Kreissitz zu werden. Die Dülkener verfertigten sogar eine eigene Denkschrift zu dieser Frage.

Doch diesmal lief die Stadt Kempen Dülken den Rang ab. 1816 hieß es, Kempen läge zwar "nicht in der Mitte des projectierten landräthlichen Kempenschen Kreises, ... allein diese Stadt bietet die erforderlichen öffentlichen Localien zur Unterbringung der landräthlichen Bureaus so wie der Kreis-Cassse dar".

(prof)
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