Beiträge zu hoch? Bund der Steuerzahler kritisiert Beitragsbescheide

Viersen · Anwohner einer kleinen Straße in Dülken sollen für die Straßensanierung zahlen - und haben Widerspruch eingelegt. Währrend die Stadt die Bescheide noch prüft, erwägen die Anwohner bereits eine Klage.

Der Straßen- und Kanalbau an der Chemnitzer Straße ruft jetzt den Bund der Steuerzahler auf den Plan. Anwohner der kleinen Straße in Dülken haben Widerspruch gegen die Beitragsbescheide der Stadtverwaltung eingelegt; ihre Straße war als verkehrsberuhigter Bereich saniert und ausgebaut worden; zudem wurde der Kanal erneuert.

Die Anwohner kritisieren zum einen die um ein Drittel gestiegenen Anwohnerbeiträge, zum anderen das Kostenvolumen des gesamten Bauvorhabens. "Wir haben noch immer nicht alle Antworten auf unsere Fragen erhalten - weder von der NEW noch von Bürgermeisterin Sabine Anemüller", sagt Marc Runge, Sprecher der elf Anwohner. Der aktuelle Stand des Verfahrens: Die Nachbarn warten auf eine Bearbeitung ihrer Widersprüche. Je nach Ergebnis wollen sie überlegen, ob sie "den Klagewege beschreiten", kündigt Runge gegenüber unserer Redaktion an.

Harald Schledorn, zuständig für Gebühren beim Bund der Steuerzahler, sieht für die Dülkener Anwohner durchaus Chancen bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ein Grund ist ein Schreiben von Bürgermeisterin Sabine Anemüller (SPD) an die Anwohner. Darin hatte die Verwaltungschefin erklärt, dass es der Stadt an Fachpersonal fehle, um sich mit diesem Fachgebiet beschäftigen zu können.

"So etwas darf es innerhalb einer funktionierenden Verwaltung nicht geben. Dort müssen Personal und fachliche Kompetenz vorhanden sein, um Rechnungen zu prüfen", betont der Gebührenfachmann. Gerade für eine Kommune in der Haushaltssicherung sei dies wichtig - und auch mit Blick auf die Außenwirkung für die Bürger, die Vertrauen in ihrer Verwaltung haben müssten. "Sonst könnte man den Eindruck gewinnen, dass die die Stadt es auf die Widersprüche der Bürger ankommen lässt", meint Harald Schledorn.

Spielraum sieht der Gebührenfachmann auch bei der Beitragssatzung für den Straßenbau. Der Viersener Rat und der Fachausschuss hatten einer Änderung der Beitragssatzung für den Straßenbau zugestimmt; danach konnten die Anwohner mit einer Höhe von 50 Prozent beteiligt werden. "Ein solcher Eigenanteil ist rechtlich zulässig. Allerdings hätte die Stadt Viersen auch unterhalb dieses Satzes bleiben können", erläutert Schledorn. Dies sei eine politische Entscheidung, die der Stadtrat hätte treffen können.

Außerdem sei es auch zulässig, die Anwohner an den Kanalbaukosten zu beteiligen. Beim Kanal seien drei unterschiedliche Faktoren zu unterscheiden: Schmutzwasser, Abwasser und die Oberflächenentwässerung an Grundstücken. Für die Oberflächenentwässerung müssten die Anwohner abhängig von der Größe ihres Grundstücks einen Beitrag leisten. Dessen Höhe variiert laut Schledorn allerdings von Kommune zu Kommune: "Zwischen 30 und 80 Prozent ist alles möglich."

In Viersen liegt der Beitragssatz bei 50 Prozent. Auch dieser hätte laut Schledorn niedriger ausfallen können. Die Anwohner der Chemnitzer Straße könnten vor Gericht prüfen lassen, ob bei ihren Bescheiden die Anteile an der Oberflächenentwässerung richtig berechnet wurden. "Es gibt durchaus Bescheide, in denen das rechtsfehlerhaft erfolgt ist", so die Erfahrung von Schledorn.

Bei der Stadtverwaltung prüft man zurzeit die Widersprüche der Anwohner. "Wir wollen die Widersprüche fundiert prüfen", erklärt Christoph Zenz, Fachbereichsleiter Bauen. Dabei seien komplexe Sachverhalte zu klären. Zenz rechnet damit, dass die Prüfung zumindest noch diesen Monat beanspruchen wird. Sollte die Stadt die Widersprüche abweisen, könnten die Nachbarn der Chemnitzer Straße vor dem Verwaltungsgericht klagen.

(busch)
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