Schwalmtal Das gibt Schwalmtal fürs politische Ehrenamt aus

Schwalmtal · Eine Änderung der Hauptsatzung beschert Ausschussvorsitzenden eine höhere Entschädigung

Die Gemeinde Schwalmtal wird für die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mandatsträger mehr Geld ausgeben als bislang. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses votierte der Ausschuss einstimmig für eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde, in der die Höhe der Entschädigung festgesetzt ist. Am Mittwoch ist die Änderung der Hauptsatzung Thema im Rat.

Grund für die Änderung ist nicht der Wunsch von Ratsmitgliedern nach einer höheren Entschädigung, sondern das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. In der Folge müssen die Kommunen ihre Satzungen anpassen. Schwalmtal ändert die Hauptsatzung an drei Stellen. So wird der Stundensatz, den Mandatsträger bekommen, wenn sie durch ihre Tätigkeit einen Verdienstausfall haben, von fünf auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben.

Außerdem bekommt nicht nur der Vorsitzende einer Fraktion eine Entschädigung, sondern auch sein Stellvertreter, wenn die Fraktion mindestens acht Mitglieder hat, sowie der zweite Stellvertreter, wenn die Fraktion mindestens 16 Mitglieder hat. Konkret ist von der Änderung in Schwalmtal nur die CDU betroffen: Die Fraktion stellt 19 von 34 Ratsmitgliedern, also erhält auch der zweite stellvertretende Fraktionschef eine Entschädigung.

Die Neufassung der Gemeindeordnung sieht zudem eine Entschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Ausnahmen bilden der Wahlausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss. Nun wollte die Gemeinde Schwalmtal festhalten, dass auch die Vorsitzenden der übrigen sechs Ausschüsse keine zusätzliche Entschädigung erhalten. Kämmerin Marietta Kaikos legte dar, dass die Gemeinde für die Entschädigung der sechs Vorsitzenden zusätzlich 15.256,80 Euro im Jahr ausgeben müsste. Auch mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung schlug sie vor, ihnen kein Geld zu geben.

Doch das Innenministerium machte der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung: Die Entschädigung für Ausschussvorsitzende werde als Baustein zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts gesehen, Ausnahmen davon seien nicht in das freie Ermessen von Räten gestellt. Damit hatten Städte und Gemeinden keinen Spielraum mehr. Bürgermeister Michael Pesch (CDU) hält die Regelung für "nicht ganz glücklich". Es sei keine Frage, dass das Ehrenamt gefördert werden soll - aber ob eine Entschädigung für Ausschussvorsitzende der richtige Ansatz sei, sei dahingestellt.

Der Lüttelforster CDU-Ratsherr Werner Palmen ist von der Änderung der Hauptsatzung betroffen. Als Ratsmitglied bekommt er dann eine Entschädigung von 2542,80 Euro im Jahr. Aber er ist auch zweiter stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Entschädigung dafür: 3814,20 Euro. Und als Vorsitzender im Ausschuss für Sport, Kultur und Tourismus erhält er eine Entschäding erneut in Höhe von von 2542,80 Euro. In der Summe sind das 8899,80 Euro.

Einen Teil der Entschädigung, die er bislang erhält, gebe er an die Ortspartei und an die Kreispartei weiter. Den Rest setze er ein, um Menschen zu helfen, die in eine Notlage geraten sind, und um Vereine zu unterstützen, sagt Palmen: "Ich mache das ehrenamtlich und erwarte kein Geld dafür. Das, was reinkommt, wird sinnvoll weitergegeben und nicht gehortet."

CDU-Ratsherr Hermann-Josef Güldenberg bekommt als Ratsmitglied 2542,80 Euro im Jahr, als stellvertretender Bürgermeister 3814,20 Euro und künftig als Vorsitzender im Ausschuss für Demografie und Soziales weitere 2542,80 Euro. In der Summe sind das wieder 8899,80 Euro.

Ohne Zweifel sei der Aufwand, den man in der Kommunalpolitik habe, groß, und die Höhe der Entschädigung für Ratsmitglieder angemessen. "Aber die Entschädigung für Ausschussvorsitzende hätte ich für überflüssig gehalten", so Güldenberg. Ehrenamtliches Engagement in der Kommunalpolitik stärke man nicht durch Geld: "Wer sich einbringt, muss das Gefühl haben, dass seine Betätigung sinnvoll ist."

Claudia Foest, Ratsfrau der Grünen (Entschädigung 2542,80 Euro), dritte stellvertretende Bürgermeisterin (3814,20 Euro) und Vorsitzende im Wahlprüfungsausschuss (keine Entschädigung) wird 6357 Euro im Jahr erhalten. "Persönlich haben wir da gar nichts von, das Geld geht an die Partei", erklärt Foest für die Grünen. Auch sie hält die Gesetzesänderung für nicht glücklich: "In der Öffentlichkeit kommt das so an, als würden wir uns die Taschen vollmachen, aber so ist es nicht."

Hermann-Josef Welters, Fraktionschef der SPD, befürwortet die Entschädigung als Förderung des Ehrenamts. Doch auch er behält nicht die komplette Summe für sich: "Bei uns geht etwa ein Drittel an die örtliche Parteikasse." Den Rest gebe er an seine Familie und "dahin, wo ich meine, dass das Geld gut aufgehoben ist".

Hans-Dieter Heinrichs, FDP-Fraktionsvorsitzender, glaubt nicht, dass die Entschädigung das Ehrenamt in der Politik fördert: "Das sind ja keine Summen, die irgendjemanden aus der Ecke locken". Er kritisiert die Gesetzesänderung. "Wenn wir als Politiker der Gemeinde sagen, wir wollen das nicht, dann sollte es uns auch zugestanden sein, darauf zu verzichten." Thomas Paschmanns, CDU-Fraktionsvorsitzender, wird noch deutlicher: "Wir erleben das häufig, dass wir nur noch zum Nicken missbraucht werden. Da wird wieder was beim Land entschieden, was die Kommunen bezahlen müssen."

(RP)
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