Niederkrüchten Debatte um neuen Brandschutzbedarfsplan

Niederkrüchten · Die Feuerwehr und die Kommunalagentur, die den Plan für Niederkrüchten erstellt hat, sind unterschiedlicher Rechtsauffassung.

 In Niederkrüchten sind die Wege für die Feuerwehr mitunter weit - hier beim Einsatz im Ortsteil Birth.

In Niederkrüchten sind die Wege für die Feuerwehr mitunter weit - hier beim Einsatz im Ortsteil Birth.

Foto: Ahlen

Jede Kommune braucht einen Brandschutzbedarfsplan. Darin wird festgehalten, wie das Gefahrenpotenzial in der Gemeinde aussieht, wie die Feuerwehr aufgestellt ist. Das Fahrzeugkonzept - also wie viele Fahrzeuge wo stationiert sind und wann sie erneuert werden müssen - gehört ebenso dazu wie die Definition der so genannten Schutzziele.

Und das erste Schutzziel wirft in Niederkrüchten Diskussionen auf. Darin wird definiert, wie viele Minuten nach der Alarmierung Feuerwehrleute mit wie vielen Funktionen in wie viel Prozent aller Fälle einen Schadensort erreichen müssen. Dieser Plan muss eingehalten werden. Wenn sich während seiner Laufzeit herausstellt, dass zu oft das Schutzziel nicht erreicht wird, dann muss nachgebessert werden.

Anne Kathrin Esser hat für die Kommunalagentur NRW, die von der Gemeinde mit dem Entwurf des neuen Plans beauftragt wurde, die Gegebenheiten analysiert. Problem: In der Flächengemeinde sind die Wege weit. Der Knackpunkt ist aber das erste Schutzziel. Genau genommen: die Zeit, die zwischen der Alarmierung und dem Ankommen am Schadensort vergehen darf.

Die Kommunalagentur hat dazu zwei Varianten entworfen. Einmal heißt es, dass innerhalb von zehn Minuten neun Funktionen da sein müssen (Variante 1), und zwar in 80 Prozent aller Fälle. Der andere Entwurf sieht statt zehn Minuten nur acht vor (Variante 2).

Bei der ersten Variante wird nur ein geringer Teil von Venekoten rechnerisch nicht innerhalb der Frist erreicht. Bei der zweiten gibt es mehr "schwarze Flecken" auf der Karte. Neben Venekoten könnten - zumindest tagsüber - Teile von Laar, Brempt, Silverbeek und Varbrook sowie von Overhetfeld, Heyen und Niederkrüchten rechnerisch nicht innerhalb der Frist erreicht werden - wobei schon ein Eintreffen nach acht Minuten und einer Sekunde als nicht erreichtes Ziel gelten würde.

Nach Auffassung der Kommunalagentur könnte man dieses Ziel in der Variante 2 nur festlegen, wenn man tagsüber Kräfte auf einer hauptamtlichen Wache vorhalten würde. Was bei den Ratsmitgliedern zu tiefem Durchatmen führte - finanziell würde das einen jährlichen Millionen-Mehraufwand bedeuten.

Dass überhaupt die Zahlen acht und zehn Minuten im Raum stehen, liegt an Erfahrungswerten. Im alten Niederkrüchtener Plan, der aus dem Jahr 2003 stammt, stehen zehn Minuten. Damit ist Niederkrüchten die einzige Gemeinde im Kreis Viersen. Denn "Stand der Technik" und damit rechtlich verbindlich, sind acht Minuten - sie gelten als bewährt und wissenschaftlich belegt. Das oberste Ziel der Feuerwehrarbeit, nämlich Menschenleben zu retten, ist nur in einem engen Zeitrahmen zu erreichen. Studien zeigen, dass die meisten Menschen, die bei einem Brand zu Tode kommen, in den oberen Geschossen von mehrstöckigen Häusern sterben. Deshalb ist ein derartiger Brand als "kritischer Wohnungsbrand" definiert. Für die Risiko-Einschätzung ist es wichtig zu wissen, wie viele mehrstöckige Häuser ohne zweiten Rettungsweg es in den Randbezirken gibt.

Der Leiter der Feuerwehr, André Erkens, brachte eine dritte Variante auf den Tisch. Er machte deutlich, dass nach Rechtsauffassung der Feuerwehr kein Weg an den acht Minuten vorbeiführt. Allerdings sehe das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in NRW, das BHKG, drei Säulen vor: den vorbeugenden Brandschutz, den abwehrenden Brandschutz und die Selbsthilfe der Bevölkerung. Letztere müsse man stärken. Wichtig sei der Feuerwehr, so Erkens, dass den betroffenen Menschen in der Gemeinde klar gemacht wird, welche Zeit die Feuerwehr leisten könne, wenn der "Stand der Technik" in dem Ortsteil nicht eingehalten werden kann. Die Menschen müssten informiert werden, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben, was sie tun können, um sich zu retten oder schnell gerettet werden zu können oder einen kleinen Brand selber zu löschen.

Die Kommunalagentur vertritt eine andere Rechtsauffassung: Wenn man die acht Minuten definiere, müsse man eine hauptamtliche Wache einrichten, sonst laufe man Gefahr, dass im Schadensfall ein so genanntes "Organisations-Verschulden" festgestellt werde. Die zehn Minuten dürfe man im Zuge der kommunalen Selbstbestimmung definieren.

Für die Bürger ändert sich nichts. Die Feuerwehr wird, wenn der neue Plan verabschiedet ist, so schnell wie gewohnt zur Einsatzstelle kommen. In abgelegenen Bereichen wie Tackenbenden oder am Forsthaus im Elmpter Wald sei den Menschen schon immer klar gewesen, dass diese weder in acht noch in zehn Minuten erreicht werden können.

Der Rat muss nun entscheiden, welche Variante er wählt. Dafür erbat sich die CDU einen Aufschub bis zur ersten Hauptausschusssitzung im neuen Jahr. Es gebe noch erheblichen Beratungsbedarf.

(hah)
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