Viersen Der Schein fürs altersgerechte Wohnen

Viersen · Beim Wohnen im Alter haben Senioren viele Fragen und fühlen sich oft unsicher. Der Mann, der ihnen helfen kann, ist Jochen Häntsch. Das Mitglied vom Verein "Gemeinsam" bietet regelmäßige Sprechstunden im Rahser Treff.

Die Situation ist bekannt: Die Kinder sind aus dem Haus, das Rentenalter ist erreicht und auf einmal bereitet das hart erarbeitete Haus, das über Jahre fleißig abbezahlt wurde und in dem einst eine Familie glücklich gelebt hat, Arbeit, die den älteren Menschen über den Kopf wächst. Fehlt dann noch der Lebenspartner, ist ein Haus auch oftmals zu groß geworden. Eine kleinere Wohnung ist dann der Wunsch, doch hier fangen die Unsicherheiten von Hausbesitzern an.

Wie die genau aussehen, kann Jochen Häntsch im Rahmen seiner regelmäßigen Bürgersprechstunde im Rahser Treff Woche für Woche feststellen. "Die Bürger möchten ihr Haus verkaufen, haben aber Sorge, keine kleinere, pflegeleichtere und möglichst altersgerechte Wohnung zu bekommen, die sie auf Dauer finanzieren können", erklärt der Berater.

Diese Menschen verfügen zwar, wenn sie ihr Haus verkauft haben, über eine gewisse Menge an Kapital, aber das möchten sie nicht komplett aufzehren beziehungsweise planen, es den Kindern oder Enkelkindern zu hinterlassen. Vor dem Hintergrund, dass das Einkommen nicht so hoch ist, fürchten sie, eine kleine und bequeme Wunschwohnung für den Rest ihres Lebens nicht realisieren zu können. Oft sind diese Sorgen unnötig.

Was etliche Senioren nicht wissen: In vielen Fällen steht ihnen ein sogenannter Wohnberechtigungsschein zu. Dieser orientiert sich nämlich nicht an dem, was eventuell durch einen Hausverkauf auf der hohen Kante liegt, sondern am jährlichen Einkommen. Dessen Höhe ist ausschlaggebend, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten und eine entsprechend günstige Wohnung zu finden.

"Die Ratsuchenden in meiner Sprechstunde sind immer wieder erstaunt, wenn ich ihnen dies berichte. Auf den Gedanken, einen Wohnberechtigungsschein anzufordern, sind sie noch nie gekommen", lautet die Erfahrung von Jochen Häntsch.

Der Schein kann beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Dafür muss der Antragsteller 15 Euro zahlen. Die Bearbeitung dauert meist einige wenige Tage. Der Schein gilt dabei für ein Jahr. Wird in dieser Zeit eine passende Wohnung gefunden, muss sich der Betreffende keinen neuen Schein ausstellen lassen. Dauert die Wohnungssuche länger als ein Jahr, wird ein neuer Wohnberechtigungsschein nötig. Doch bei vielen Senioren besteht indes immer noch eine Hemmschwelle, bis sie das Sozialamt überhaupt aufsuchen. Auch an der Überwindung dieser Hürde arbeitet Häntsch in seiner Sprechstunde.

Wer auf einen Wohnberechtigungsschein zurückgreift, muss wissen, dass die Quadratmeterzahl einer Wohnung begrenzt ist. Für einen Single stehen 50 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Bei zwei Bewohnern sind es 65 Quadratmeter. Das jährliche Einkommen darf bei einem Ein-Personen-Haushalt 18.010 Euro nicht überschreiten. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt die jährliche Grenze bei 21.710 Euro. Im laufenden Jahr sollen die Einkommensgrößen angehoben werden.

Nicht zu vergessen sind anrechnungsfähige Freibeträge, zum Beispiel Schwerbehinderungen. "Die Beratung beim Sozialamt ist umfangreich. Aber wer noch Fragen hat, kann jederzeit gerne in meine Sprechstunde kommen", sagt Häntsch.

(tref)
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