Viersen Die Zukunft hängt an einem Ausweis

Viersen · Ohne Aufenthaltsgenehmigung kein Pass, ohne Pass keine Aufenthaltsgenehmigung. Ohne die kann der Libanese Mohammad Fares Abou Sari seine Ausbildung als Packmitteltechnologe nicht beginnen

 Mohammad Fares Abou Sari würde gern in Deutschland bleiben und hier eine Ausbildung machen.

Mohammad Fares Abou Sari würde gern in Deutschland bleiben und hier eine Ausbildung machen.

Foto: Jörg Knappe

Mohammad Fares Abou Sari hat einen deutschen Führerschein gemacht. Er hat in Viersen eine Wohnung gemietet, in Süchteln einen Job gefunden - "das war nicht einfach", sagt der 29-Jährige. Was er nicht hat, ist ein Pass. Und das ist ein Problem. Denn wenn der Libanese heute, 4. Juli, bei seinem nächsten Besuch in der Ausländerbehörde der Stadt Viersen keinen gültigen Ausweis vorzeigt, verliert er seine Arbeitserlaubnis.

"Das hat man mir gesagt, als ich im Juni das letzte Mal da war", erzählt Abou Sari. Er habe ab August einen Ausbildungsplatz als Packmitteltechnologe, doch ohne Arbeitserlaubnis könne er nicht anfangen.

Zweimal habe er bereits versucht, in der Botschaft des Libanon in Berlin einen Pass zu beantragen - erfolglos. "Das ist eine Katastrophe", sagt Abou Sari. "Ich verstehe das nicht. Meine Freunde, die in anderen Städten wohnen, dürfen auch ohne Pass arbeiten."

Seit März 2013 ist Abou Sari in Deutschland. Über Zwischenstationen in Nürnberg, Dortmund und Herne sei er nach Viersen gelangt, erzählt er. Rund drei Monate habe seine Reise vom Libanon bis nach Viersen gedauert. In seiner Heimat Libanon habe er nicht bleiben können: "Ich hatte Probleme mit einer politischen Gruppe, das war ganz gefährlich für mich", erzählt der 29-Jährige.

In Deutschland beantragte Abou Sari Asyl, doch das wurde abgelehnt. Jetzt ist er nur noch geduldet. Er muss sich regelmäßig in der Ausländerbehörde melden und erfährt dann, ob er weiterhin in Deutschland bleiben darf. "Ich kann schon nicht mehr richtig schlafen, weil ich mir so viele Gedanken mache", sagt er.

Einen Pass zu bekommen, sei so gut wie unmöglich. Abou Sari verweist auf die Vorgaben der libanesischen Botschaft: Um das Dokument zu beantragen, muss er unter anderem einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland nachweisen. Weil er aber nur geduldet ist, habe er diesen Titel nicht.

Viersens Stadtsprecher Frank Schliffke erklärt: "Es geht bei Erfüllung der Passpflicht vorrangig darum, dass ausreisepflichtige Ausländer sich bei der Botschaft ein Dokument besorgen, mit dem sie in ihr Heimatland ausreisen können."

Dass Abou Sari bei seinem Besuch in der Ausländerbehörde im Juni mitgeteilt wurde, er bekomme ohne Pass keine Arbeitserlaubnis mehr, bestätigt er nicht. Schliffke: "Zu dem Fall können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine konkreten Angaben gemacht werden." Es sei aber allgemein so, dass Ausländer, deren Asylverfahren abgelehnt wurde, ausreisepflichtig sind. Wenn sie keinen Pass haben, also ihre Identität nicht nachweisen können, müssen sie helfen, dieses für die Ausreise benötigte Dokumente zu beschaffen. "Verstoßen sie gegen diese Mitwirkungspflicht, dürfen ihnen die Aufnahme oder die weitere Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden."

In den Libanon möchte Mohammad Fares Abou Sari nicht zurück: "Ich habe meine Zukunft hier geplant", betont der 29-Jährige. Als Auszubildender würde er zumindest für die Dauer seiner Lehre weiter in Deutschland geduldet. Jetzt hofft er, dass ihm ein Rechtsanwalt dabei hilft zu erwirken, dass er weiter arbeiten darf.

(RP)
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