Kreis Viersen E-Scooter in Bussen sind gefährlich

Kreis Viersen · Seit Anfang des Jahres sind die Fahrzeuge in Bussen verboten, elektrische Rollstühle hingegen nicht. Das stieß auf Kritik bei Behinderten, die darauf angewiesen sind. Die NEW verteidigt sich.

 Klaus Hellingrath auf einem sogenannten E-Scooter.

Klaus Hellingrath auf einem sogenannten E-Scooter.

Foto: Raupold

Klaus Hellingrath manövriert den elektrischen Rollstuhl schwungvoll und geschickt über die Rampe in den Bus. Er wendet auf engstem Raum und bleibt mit dem Rücken zur Fahrtrichtung auf dem für Rollstühle vorgesehenen Platz im Bus stehen. Neben ihm der Knopf für den Haltewunsch, im Rücken der Aufprallschutz. Er betätigt die Bremsen, der Rollstuhl steht und rührt sich nicht mehr vom Fleck. "Selbst im Fall einer Vollbremsung des Busses wird nicht viel passieren", erklärt Dieter Harre, Geschäftsführer von NEW mobil. "Der Rollstuhl kippt nicht um."

Ganz anders beim E-Scooter, der jetzt aus den Bussen der NEW verbannt wurde. E-Scooter werden in erster Linie von Menschen benutzt, die sich zu Hause ohne Hilfe oder mit einem Rollator bewegen, draußen aber auf Hilfe angewiesen sind, um mobil zu bleiben. Klaus Hellingrath vom Sanitätshaus Reha-Team West führt vor, wie ein E-Scooter in den Bus fährt.

Hinein kommt er schon, aber er ist nicht so wendig wie ein Rollstuhl, kann nicht an den vorgesehenen Platz manövrieren und schon gar nicht mit dem Rücken zur Fahrtrichtung stehen bleiben. Dafür ist das Gefährt zu groß. Es kann im Bus nicht drehen. "Also bleiben die E-Scooter entweder quer zur Fahrtrichtung oder etwas schräg stehen", sagt Harre. Damit stellen sie eine Gefahr dar. Bremst der Bus plötzlich und stark ab, kann das Gefährt umkippen und durch den ganzen Bus rutschen.

Da die Scooter bis zu 500 Kilo wiegen können, sei die Verletzungsgefahr für den Benutzer, aber auch für die anderen Fahrgäste groß. Zu diesem Schluss ist auch ein Gutachten gekommen, das im Auftrag des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen erstellt wurde. "Wir wurden auf einer Tagung im Dezember gewarnt", berichtet Dieter Harre. "Strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen bei der NEW sind nicht auszuschließen, und auch das Haftungsrecht ist nicht geklärt." Auch die Hersteller der E-Scooter selbst warnen in ihren Betriebsanleitungen vor einer Beförderung in anderen Fahrzeugen, wenn der Scooter nicht festgezurrt werden kann.

Die NEW zog die Konsequenzen und untersagte ihren Fahrern, E-Scooter mitzunehmen. Das sorgte allerdings gründlich für Verwirrung. Etliche Fahrer unterschieden nicht zwischen den elektrischen Rollstühlen, die weiterhin zu befördern sind, und den E-Scootern. "Rollstuhlfahrer sind nicht betroffen", betont Harre.

Die NEW hat reagiert und eine weitere Information für ihre Mitarbeiter herausgegeben, in der der Unterschied zwischen einem Rollstuhl und einem Scooter illustriert und auch noch einmal griffig formuliert wird: "E-Scooter besitzen ein Lenkrad, Rollstühle einen Joystick." Inzwischen hat das NRW-Verkehrsministerium ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das herausfinden soll, ob es Möglichkeiten gibt, die E-Scooter sicher im öffentlichen Nahverkehr zu befördern. Wenn es vorliegt, wird bei der NEW neu nachgedacht. Bis dahin gilt: Ein Lenkrad an einem Elektrogefährt ist ein Ausschlusskriterium.

(RP)
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