Bei Freigang in Viersen abgetaucht Entwichener Straftäter aus LVR-Klinik in Hamburg festgenommen

Viersen/Mönchengladbach/Hamburg · Der 28-Jährige, der am vergangenen Mittwoch aus der LVR-Klinik in Viersen-Süchteln entwichen war, wurde in Hamburg festgenommen. Er hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet.

 In der Forensik der LVR-Klinik werden Männer behandelt, die etwa an einer psychischen Erkrankung leiden und eine Straftat begangen haben. Voraussetzung ist ihre volle oder verminderte Schuldunfähigkeit.

In der Forensik der LVR-Klinik werden Männer behandelt, die etwa an einer psychischen Erkrankung leiden und eine Straftat begangen haben. Voraussetzung ist ihre volle oder verminderte Schuldunfähigkeit.

Foto: Knappe

Rene K. sollte eigentlich am vergangenen Mittwoch einen Job bei seiner neuen Arbeitsstelle in Mönchengladbach beginnen. Laut Polizei fuhr er dafür mit seinem Fahrrad aus der Klinik in Süchteln zum Bahnhof, stellte es dort ab und stieg in einen Zug. Bei seiner Arbeitsstelle kam der 28-Jährige jedoch nicht an. Auch am Abend kehrte K. nicht in die Klinik zurück. Seitdem fahndete die Polizei nach dem Gladbacher.

Am Sonntag teilte die Polizei mit, dass Rene K. in Hamburg festgenommen wurde und wieder in der Obhut der Behörden ist. Wie ein Sprecher der Polizei auf Anfrage sagte, hatte sich der 28-Jährige am Samstagabend selbst bei der Polizei gemeldet. Warum er sich in Hamburg aufhielt, ist bislang unklar.

Der Mann hatte 2011 einen Schrank in einem Obdachlosenheim angezündet. Vor Gericht stand er damals wegen schwerer Brandstiftung und versuchtem Mord. Das Gericht kam damals zu dem Entschluss, dass Rene K. zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Ein Gutachter attestierte dem damals 22-Jährigen eine Schizophrenie und einen depressiven Wahn.

Seit rund drei Jahren hatte Rene K. sogenannten Freigang. Laut Karin Knöbelspies, Sprecherin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), sei das ein normales Vorgehen in einem Maßregelvollzug. "Nur weil er Freigang hatte, bedeutet das nicht, dass er nicht weiterhin therapiert wurde", sagt Knöbelspies. Vielmehr seien die Freigänge sogar Teil der Therapie. Dabei habe K. nicht von Anfang an ohne Begleitung das Klinikgelände verlassen dürfen.

(skr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort