Schwalmtal Ermittler: Schwalmtaler Todesfahrer ist "kein klassischer Mörder"

Schwalmtal · Der 28-Jährige war bislang für die Polizei ein unbeschriebenes Blatt. Menschen, die ihn kennen, berichten von einem freundlichen, fleißigen jungen Mann

Der 28-jährige Schwalmtaler, der Freitagnacht in Mönchengladbach bei einem illegalen Autorennen einen Fußgänger erfasste, sitzt seit Montag wegen Mordes in Untersuchungshaft. Gestern gaben die Polizei und die Staatsanwaltschaft weitere Details bekannt. Die Ermittlungskommission ist überzeugt davon, dass sich der Schwalmtaler mit zwei weiteren jungen Männern auf der Fliethstraße ein Rennen lieferte.

Die beiden anderen Teilnehmer des Rennens, ein 25-jähriger Willicher und ein 22-jähriger Mönchengladbacher, konnten ermittelt werden. Sie wurden am Tag nach ihrer Festnahme wieder freigelassen, gegen beide wird aber wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Dafür kann es eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe geben. Gegen den Willicher ermittelt die Polizei zudem wegen Unfallflucht, denn er hatte sich von der Unfallstelle entfernt und sich erst am Sonntagnachmittag bei der Polizei gestellt.

Wie die anderen beiden Männer war auch der Schwalmtaler bislang nie polizeilich aufgefallen. Der 28-Jährige sei "kein klassischer Mörder", sagte gestern Ingo Thiel, Leiter der Ermittlungskommission bei der Polizei. Der Schwalmtaler sei Installateur, habe Arbeit und geordnete Familienverhältnisse. Menschen aus Schwalmtal, die ihn kennen, berichten von einem freundlichen, zuvorkommenden jungen Mann, der sehr fleißig sei - eben nur eine Vorliebe für schnelles Fahren habe.

Für Staatsanwalt Stefan Lingens ist es der erste Fall, in dem er in einem Auto ein "gemeingefährliches Mittel" sieht. Ein Auto, das mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 Stundenkilometern in einem Bereich, in dem Tempo 40 erlaubt ist, bewegt werde, sei nicht nur abstrakt gefährlich. Wer so fahre, nehme billigend den Tod eines Menschen in Kauf. Je nach weiterem Verlauf der Ermittlungen könne sich auch die Einschätzung, dass die anderen beiden Beteiligten nicht wegen gemeinschaftlichen Mordes zu belangen seien, noch ändern.

Das "Raser-Urteil von Berlin", das Aufsehen erregte, weil zwei Männer, die sich im Februar 2016 in Berlin ein Rennen geliefert hatten, bei dem ein 69-Jähriger getötet worden war, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren, habe ihn nicht zum Umdenken bewegen müssen, erklärt Lingens: "Das Urteil hat mich nur in meiner Auffassung bestärkt."

(hah)
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