Niederkrüchten Fast alle Haushalte jetzt mit "Pflichtbiotonne"

Niederkrüchten · In Niederkrüchten wurde die Einführung der Braunen Tonne heftig diskutiert. Inzwischen liegt der Anschlussgrad bei 90 Prozent. 2016 steigt die Gesamtgebühr für das System Graue Tonne an.

Die im vergangenen Jahr beschlossene Einführung der "Pflichtbiotonne" scheint sich als Erfolgsmodell zu entpuppen. Vorher hatte nur etwa jeder zweite Haushalt eine Braune Tonne. Nun liegt der Anschlussgrad bei 90 Prozent, berichtete Planungsamtsleiter Tobias Hinsen jetzt im Hauptausschuss. Kalkuliert hatte die Verwaltung mit 80 Prozent. Der Verwaltungsaufwand und die Beschwerden über das geänderte System seien gering, so Hinsen. Die Braune Tonne gehört nun wie die Blaue Papiertonne zum System Graue Tonne. Die Gesamtgebühr pro Einwohner beträgt für das kommende Jahr 78,40 Euro - 2015 waren es noch 82,60 Euro gewesen. Der Gebührenabschlag für Eigenkompostierer liegt unverändert bei 30 Euro.

Neben der in der Gebühr für die Graue Tonne enthaltenen Braunen und Blauen Tonne besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein weiteres Gefäß für Biomüll oder ein weiteres Gefäß für Papier zu bestellen. Die Gebühr für eine zusätzliche Blaue Tonne beträgt 2016 für das 240-Liter-Gefäß 5,50 Euro (Vorjahr 7,50 Euro), für den 1100-Liter-Container mit vierwöchentlicher Leerung 8,50 Euro (Vorjahr 18,50 Euro) und für den 1100-Liter-Container mit zweiwöchentlicher Leerung 13 Euro (Vorjahr 33 Euro). Eine zusätzliche Braune Tonne kostet 57 Euro für den 120-Liter-Behälter (Vorjahr 68,50 Euro), für den 240-Liter-Behälter 89,50 Euro (Vorjahr 91 Euro). Die Gebühr für den Abfallsack bleibt bei 3,50 Euro.

Der Hauptausschuss beschloss auch die Gebührensätze für Abwasser, Gewässerunterhaltung und Straßenreinigung. Bei der Straßenreinigung müssen die Bürger im kommenden Jahr 77 Cent pro laufendem Meter zahlen - nach 44 Cent im Vorjahr ist das eine deutliche Steigerung. Unverändert bleibt die Gebühr für Schmutzwasser (2,68 Euro pro Kubikmeter) und für Niederschlagswasser (86 Cent pro Quadratmeter).

Die Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung (im Volksmund "Regensteuer") sind 2016 stabil bis leicht rückläufig. Für befestigte Flächen innerhalb geschlossener Ortslagen, von denen Niederschlagswasser abgeleitet wird, sind 4,26 Euro pro Ar (100 Quadratmeter) zu zahlen (Vorjahr 4,33 Euro). Bei unbefestigten Flächen oder befestigten Flächen ohne Niederschlagswasser-Ableitung sinkt die Gebühr um einen Cent auf 25 Cent pro Ar. Unverändert bleiben die Sätze für landwirtschaftliche Flächen (33 Cent pro Ar) und für Waldflächen (19 Cent pro Ar).

Bei den Grund- und Gewerbesteuern bleibt es nach der kräftigen Erhöhung im Vorjahr bei den bisherigen Hebesätzen: 255 v.H. für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen), 450 v.H. für die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) und 420 v.H. für die Gewerbesteuer.

(jo-s)
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