Schwalmtal Feuerwehr erinnert an Rauchmelder-Pflicht

Schwalmtal · Beim Tag der offenen Tür erläuterten die Wehrleute im Löschzug Amern, wie Menschen sich vor Feuer in der Wohnung schützen können. Im Dezember endet die Übergangsfrist für Rauchmelder

 Feuerwehrleute müssen schwindelfrei sein. So sieht das Gelände um das Gerätehaus der Feuerwehr an der Dorfstraße in Amern aus, wenn man mit der Drehleiter nach oben fährt.

Feuerwehrleute müssen schwindelfrei sein. So sieht das Gelände um das Gerätehaus der Feuerwehr an der Dorfstraße in Amern aus, wenn man mit der Drehleiter nach oben fährt.

Foto: Ahlen Heike

Wenn die Feuerwehr in Amern zum Tag der offenen Tür einlädt, wird das Wetter gut. Diese Erfahrung haben die Wehrleute in den vergangenen Jahren immer wieder gemacht. Deshalb hatten sie nun beim Tag der offenen Tür gestern nicht nur Fahrzeuge ausgestellt und Spielmöglichkeiten für Kinder aufgebaut, sondern auch das Planschbecken nicht vergessen.

Den Tag der offenen Tür nutzen die Wehrleute immer auch für Gespräche mit der Bevölkerung, um vorbeugenden Brandschutz zu betreiben - also darüber aufzuklären, was Menschen tun können, um Brände oder zumindest deren verheerende Folgen zu verhindern.

"Heute kamen viele Fragen zur Rauchmelder-Pflicht", berichtet Löschzugführer Guido Cüsters. Denn am Jahresende läuft die so genannte Übergangsfrist ab. In Neubauten müssen schon seit einiger Zeit Rauchmelder vorhanden sein. Für bestehende Häuser und Wohnungen hatten Eigentümer länger Zeit für die Nachrüstung. Ab 1. Januar 2017 müssen aber Rauchmelder vorhanden sein - und zwar in jedem Aufenthaltsraum, in dem man sich üblicherweise acht Stunden am Tag aufhält, und im Bereich des so genannten "ersten Rettungswegs", also in den Fluren. Zu den Aufenthaltsräumen zählen vor allem Schlafräume und Kinderzimmer, aber auch Wohnzimmer und - falls vorhanden - Büros. Die Küche zählt nicht dazu. Wer dort einen Rauchmelder installiert hat, stellt schnell bei scharf angebratenen Steaks fest, dass der Rauchmelder auslöst. "Vermieter müssen für ihre Wohnungen die Erstausrüstung mit Rauchmeldern stellen", erklärt der Löschzugführer. "Für den Unterhalt, also die Versorgung mit frischen Batterien und die Wartung, sind die Mieter zuständig." Wer jetzt noch keine Nachricht vom Vermieter habe, dass in Kürze Rauchmelder installiert werden, der solle sich ruhig von sich aus an den Eigentümer wenden und ihn an Ende der Frist erinnern. Die Feuerwehr werde nicht ab Januar von Tür zu Tür gehen, um zu kontrollieren, ob jeder Rauchmelder nachgerüstet habe, so Cüsters. Aber wenn es zu einem Brand oder einer Rauchentwicklung komme, werde überprüft, ob welche da sind - und falls nicht, ob die Schäden mit Rauchmeldern geringer ausgefallen wären, weil ein Brand schneller entdeckt worden wäre.

(hah)
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